Heta-Gläubiger könnten vom Kärntner KAF also weit früher ihr Geld erhalten. An sich wäre der Betrag erst bei Heta-Liquidation fällig, diese könnte aber womöglich erst im Jahr 2030 erfolgen. Es geht um 730 Millionen Euro.
KAF will „in nächsten Monaten“ berichten
Der KAF werde in den nächsten Monaten darüber berichten, wie es am Dienstag hieß. Bei den 730 Mio. Euro handelt es sich um eine Quote von 7,29 Prozent von rund zehn Milliarden Euro. Der Prozentsatz errechnet sich aus der seit kurzem fest stehenden Quote abzüglich jenes Prozentsatzes (79,03 Prozent), den die Heta-Gläubiger schon früher erhalten haben.
Abwicklung deutlich besser als erwartet
Das Abwicklungsergebnis der Heta sei erfreulicher Weise deutlich besser als vor einigen Jahren erwartet, so der KAF. Durch die Höhe der dem KAF von der Heta zufließenden Erlöse sei klar, dass die an den Angeboten des KAF aus September 2016 teilnehmenden Heta-Gläubiger ein Anrecht auf Erhalt eines BZK hätten. Denn mit Überschreiten der Heta-Quote von 79,03 Prozent sei der BZK ins Geld gekommen, und es gebe ein Anrecht auf die Auszahlung, hieß es zur APA. Die Auszahlung sei mit der aktienrechtlichen Liquidation der Heta definiert – und die wird laut Heta erst im Jahr 2030 stattfinden.