Angeklagter vor dem Richter
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Chronik

Kolleginnen heimlich gefilmt: Geldstrafe

Am Bezirksgericht Spittal ist ein Diplomkrankenpfleger aus Oberkärnten zu einer Geldstrafe von 4.750 Euro verurteilt worden, weil er seine Arbeitskolleginnen in einem Pflegeheim im Mölltal über Monate mit versteckten Kameras gefilmt hatte.

Der Mann ist seit vielen Jahren als diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger tätig, über all die Jahre baute er zu seinen Arbeitskolleginnen ein Vertrauensverhältnis auf. Und dieses Vetrauensverhältnis missbrauchte er massiv, sagte der juristische Vertreter der zehn Frauen, Gert Gradnitzer. Dieser Eingriff in die Privatsphäre sei mit nichts schönzureden, nicht er sei das Opfer wie er sich präsentiere, sondern seine zehn Arbeitskolleginnen.

Mini-Kamera löste sich von der Halterung

Die Video – und Fotoaufnahmen machte er mit versteckten Kameras seit dem Sommer 2018 in der Umkleidekabine, wie er selbst sagte, weitergegeben habe er die Dateien aber nie, das wäre ihm zu heiß gewesen, wenn ihn jemand verraten hätte. Nur, weil sich eine seiner drei Mini-Kameras aus der Halterung löste und zu Boden fiel, flog die Sache auf. Bei der Auswertung der Speicherkarte ist dann der 41-Jährige vor der Linse zu sehen, wie er die Kamera positioniert, immer irgendwo im Eck, oder unauffällig unter dem Waschbecken.

Alle zehn in ihrer Privatsphäre verletzen Arbeitskolleginnen kamen im Gerichtssaal noch einmal zu Wort, teilweise unter Tränen. Sie sind geschockt, sie fühlen sich missbraucht, ausgenutzt und gedemütigt, von einem Mann, dem sie als Arbeitskollegen und Menschen vertraut hätten.

Drei Jahre lang heimlich gefilmt

Richter Mario Zuzek musste den Angeklagten förmlich dazu drängen, sich bei seinen Arbeitskolleginnen zu entschuldigen, bisher habe er das aufgrund seiner Depressionen nicht geschafft, sagte der 41-jährige Familienvater, der bis jetzt unbescholten war.

Seit Bekanntwerden der verbotenen Videoaufnahmen ist der Mann vom Dienst freigestellt. Dass der Fall am Bezirksgericht verhandelt wurde und nicht am Landesgericht, liegt am Strafgesetzgeber. Denn erst seit Jänner sind Aufnahmen wie in diesem Fall unter Strafe gestellt. Daher waren nur jene Video- und Fotoaufnahmen Bestandteil der Gerichtsverhandlung, die im heurigen Jahr angefertigt wurden.

Das Urteil: Eine Geldstrafe in Höhe von 4.750 Euro. Zusätzlich muss der 41-Jährige noch 3.000 Euro Teilschmerzengeld an seine Arbeitskolleginnen zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.