Positiver Corona-Schnelltest
APA/Roland Schlager
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Coronavirus

Verfahren wegen Nichtabhebens eingestellt

Ende 2020 hat es Strafen gegeben, weil CoV positiv getestete Personen weiter mit ihren Angehörigen zusammengelebt haben. Im Oktober 2021 sollten positiv getestete Personen 150 Euro Strafe zahlen, weil sie nicht abhoben, als die Contact-Tracer anriefen. Wenige Tage nach der Berichterstattung hieß es, das Verfahren werde eingestellt.

Die 16 Jahre alte Tochter einer Gitschtaler Familie machte Anfang September in einer Mödlinger Apotheke einen Antigen-Test. Als das Ergebnis positiv war, fuhr sie sofort heim nach Kärnten in Quarantäne. Die Mödlinger Contact-Tracer versuchten sie an diesem Tag zu erreichen. Bei unbekannten Nummern hebe das Mädchen aber nicht ab, so die Mutter. Als am Nachmittag die örtliche Bezirkshauptmannschaft mit bekannter Nummer anrief, gab sie sofort alle notwendigen Daten weiter.

Strafe
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Strafverfügung

„BH Mödling konstruiert Verpflichtung“

Das Nichtabheben bei den Mödlinger Contact-Tracern hatte aber Folgen. Einen Monat später kam eine Strafverfügung, die Kärntnerin soll 150 Euro zahlen. Die Strafe werde damit begründet, dass positiv Getestete laut Epidemiegesetz verpflichtet sind, auf Ersuchen der Behörde Auskunft zu geben, sagte der Anwalt der Familie, Ulrich Salburg. „Daraus konstruiert die BH Mödling eine Verpflichtung das Telefon immer abzuheben“, so Salburg.

Anwalt Ulrich Salburg
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Anwalt Ulrich Salburg

Die Bezirkshauptmannschaft in Hermagor klärte alles noch am selben Tag. Anwalt Salburg stellte jetzt den Antrag, die Strafverfügungen zu streichen. Die Mödlinger BH habe einen gravierenden Fehler gemacht. Die BH Hermagor müsse jemanden hinschicken, es gebe aber keine Verpflichtung, das Telefon abzuheben, sagte Salburg.

Mutter erhielt selbe Strafe

Auch die Mutter des betroffenen Mädchens war nicht erreichbar. Auch sie soll zahlen oder muss 70 Stunden in Haft. Laut dem Anwalt konnte die Mutter in einem Funkloch nicht abheben und bekam dafür ebenfalls eine Strafe von 150 Euro. Auf ORF-Nachfrage bei der BH Mödling, ob dieses Vorgehen üblich sei und wie viele weitere Straffälle wegen Nichtabhebens des Telefons es gebe, gab es keine Reaktion.

Verfahren eingestellt wegen „plausibler Erklärung“

Wenige Tage nach der Berichterstattung wurde angekündigt, dass das Verwaltungsstrafverfahren gegen Mutter und Tochter von der Bezirkshauptmannschaft Mödling eingestellt werde, so der Bezirkshauptmann Philipp Enzinger auf ORF-Anfrage. Die Bezirkshauptmannschaft spricht von einer „plausiblen Erklärung“, warum die beiden nicht abgehoben hätten, deswegen würden die Verfahren mit 150 Euro Strafe eingestellt. Auf die Kritik des Anwalts der beiden, dass die telefonische Kontaktaufnahme in so einem Fall nicht ausreiche, ging der Bezirkshauptmann nicht ein.