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Politik

Gehaltsreform im Landesdienst beschlossen

Der Landtag hat am Donnerstag mit breiter Mehrheit die Besoldungsreform im Landesdienst beschlossen. Sie sieht ab 1. Jänner 2022 deutlich höhere Einstiegsgehälter vor, dafür in der Folge eine flachere Gehaltskurve. Anfangs bedeutet das für das Land Mehrkosten, langfristig soll die Reform Geld einsparen, heiß es.

Der Einstieg in den Landesdienst soll mit der Reform wieder attraktiver werden, hieß es von der SPÖ/ÖVP-Koalition. Im medizinischen und IT-Bereich etwa sei es nämlich schon länger schwierig überhaupt Bewerber zu finden.

Mindestlohn: 2.100 Euro brutto

Die jetzige Reform sieht einen Mindestlohn im Landesdienst von 2.100 Euro brutto vor. Die Einstiegsgehälter steigen teils deutlich an. Für eine Diplomsozialarbeiterin zum Beispiel steigt das Einstiegsgehalt von bisher 2.400 auf künftig fast 3.500 Euro brutto im Monat.

Das solle jungen Menschen beim Eigenheim und der Familiengründung entgegenkommen. Dafür flacht die Gehaltskurve in der Folge ab, viele Zulagen fallen weg.

Lebensverdienst höher als bisher

In Summe werde der Lebensverdienst aber höher sein als bisher, sagte Klubobmann Markus Malle (ÖVP). Für die kommenden fünf Jahre rechnet das Land mit Mehrkosten von 20 Millionen Euro. Ab 2027 solle es erste Ersparnisse für das Landesbudget geben, sagte Klubobmann Herwig Seiser (SPÖ).

Das Team Kärnten begrüßte die Reform. Darin sei eine Vielzahl jener Forderungen umgesetzt, die man seit 2013 eingebracht habe, sagte Hartmut Prasch. Die FPÖ stimmte nur Teilbereichen zu. Bei einzelnen Bereichen ortet Elisabeth Dieringer-Granza (FPÖ) Diskriminierung. Außerdem werde die Schere zwischen Groß- und Kleinverdienern größer, kritisierte sie.

Reform tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft

Die Besoldungsreform tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft. Bestehende Landesmitarbeiter können sich aussuchen, ob sie ins neue Gehaltsschema wechseln oder im alten bleiben.