Chronik

Höhere Haftstrafen für Frauenbande

Das Urteil lebenslang für zwei Mitglieder einer Frauenbande ist seit Mittwoch fix: Das Oberlandesgericht Graz erhöhte die Strafhöhe für die beiden bereits verurteilten Frauen in einer Senatstagung. Für die Zweittäterin erhöhte sich die Strafe sogar noch. Sie wurden wegen Mordes, Betrugs und Brandstiftung verurteilt.

Am Ergebnis ist nun nicht mehr zu rütteln, laut einem Sprecher des OLG ist es rechtskräftig. Für die Haupttäterin, die wie eine Bandenführerin agierte, bleibt es bei lebenslanger Haft. Die Strafe der Zweitbeschuldigten wurde von 20 Jahren auf ebenfalls lebenslang erhöht. Beide Frauen werden vor ihrem Haftantritt in eine Anstalt für Abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Dort wird vom Gericht jährlich ihre Gefährlichkeit überprüft. Sollten die Voraussetzungen für die Maßnahme, die Gefährlichkeit, nicht mehr vorliegen, werden beide in den Normalvollzug überstellt. Dort warte eine lebenslange Haftstrafe.

Pensionistin aus Habgier erwürgt

Für die beiden verurteilten Frauen heißt das de facto, dass frühestens nach 15 Jahren Haft eine bedingte Entlassung möglich sei. Für die Drittangeklagte bleibt es nach der Senatssitzung bei drei Jahren unbedingter Haft.

Den drei Angeklagten, die als okkultes Trio bekannt waren, wurden zahlreiche Straftaten wie Mord, Brandstiftung und Betrug zur Last gelegt. Die 48-Jährige Hauptangeklagte war eine Art Sektenführerin, sie stiftete ihre beiden Mittäterinnen an. Die Zweitangeklagte, eine damals 44-jährige Ungarin, gab zu, eine Villacher Pensionistin im Herbst 2018 erwürgt zu haben. Diese hatte ihr Testament zu Gunsten der Hauptangeklagten umgeschrieben, es aber wieder ändern wollen. Die 62-jährige Drittangeklagte wurde wegen Betrugs und Beihilfe zur Brandstiftung schuldig gesprochen, sie hatte die beiden anderen zu den Tatorten chauffiert.