Politik

Wiederbetätigung: Zeugen erschienen nicht

Neuerlich ist am Montag der Prozess gegen einen jungen Kärntner vertagt worden. Er muss sich wegen Wiederbetägigung vor Gericht verantworten. Weil zwei Zeugen, die den Angeklagten belasten, nicht vor Gericht erschienen gab es kein Urteil. Zum nächsten Termin will der Richter die Zeugen notfalls polizeilich vorführen lassen.

Der Vorfall, um den es beim Prozess geht, soll am 28. Dezember 2019 in der Stadthalle in Wolfsberg passiert sein. Der Angeklagte soll während der Fußballpartie seinen Gegenspieler beschimpft, der Zeuge ihn mehrfach getreten haben. So weit, so normal, wie der Torhüter aus der Mannschaft des Angeklagten als Zeuge aussagte. Kurz vor Ende der Partie soll jedoch der Hauptzeuge auf den Angeklagten losgegangen sein und ihn gewürgt haben, weil der dessen Mutter beleidigt haben soll.

Dass der Angeklagte dann gesagt haben soll „Ich bin Hitler, ich vergase euch alle“ oder einen Hitlergruß gezeigt habe, bemerkten weder der Torhüter noch andere Zeugen. In der Hobby-Mannschaft des Angeklagten spielen auch einige Spieler mit Migrationshintergrund. Da habe es aber noch nie Vorfälle gegeben, sagte der Torhüter aus.

Zeugen „Blöder Jugo“ genannt

Der Angeklagte selbst sagte, er sei nicht schuldig, die Vorwürfe stimmen nicht. Er gab aber zu, dass er den Zeugen während der Partie mehrmals „blöder Jugo“ genannt habe. Ein Beamter des Verfassungsschutzes gab dann zu Protokoll, dass bei einer freiwilligen Nachschau in der Wohnung des Angeklagten zwei Bierflaschen mit Hitlerbild und aufgedruckten NS-Sprüchen gefunden wurden, der Mann aber keine Kontakte zur rechten Szene habe.

Beide Belastungszeugen der Gegenmannschaft und weitere Zeugen erschienen am Vormittag nicht. Einer der Hauptzeugen gab in einer SMS wenige Minuten vor Beginn der Verhandlung an, die Ladung nicht bekommen zu haben und in Belgien bei der Arbeit zu sein. Der andere sollte mit der Polizei vorgeführt werden. Die Beamten trafen aber nur auf Mitbewohner, die sagten, der Mann sei in Deutschland.

Zeuge soll Angeklagten attackiert haben

Eine Zeugin und Mitspielerin aus einer Trainingsgruppe des Angeklagten sagte, dass er weder den Hitlergruß gezeigt noch rassistische Aussagen gemacht hätte, sonst würde sie nicht freiwillig aussagen und hätte die Trainingsgruppe schon längst verlassen. Sie könne sich aber erinnern, dass der Angeklagte vom Hauptzeugen gewürgt wurde.

Bei der Erstaussage des Hauptzeugen in der Halle war von Hitlergrüßen oder derartigen Drohungen nicht die Rede, erst bei der Niederschrift am Polizeiposten. Der Zeuge habe aber zugegeben, dass er den Angeklagten attackiert habe.