Der Angeklagte vor Gericht
ORF/Lisa Natmessnig
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Chronik

Drei Jahre Haft wegen Körperverletzung

Am Mittwoch ist ein 32-jähriger Inder wegen versuchten Mordes mit einem Cricketschläger vor dem Landesgericht Klagenfurt gestanden. Das Opfer erlitt eine Fraktur des Schädelbeins. Am Abend wurde der Angeklagte wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Er erhielt dreieinhalb Jahre unbedingte Haft.

Staatsanwältin Denise Ebner hatte dem Mann versuchten Mord vorgeworfen. Die Geschworenen verneinten den Mordvorsatz. Verteidiger Rudolf Mayer verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Der 32-Jährige soll im Februar dieses Jahres wegen Unstimmigkeiten bei der Arbeit mit einem 35 Jahre alten Kollegen so massiv in Streit geraten sein, dass er versucht haben soll, diesen laut Anklage umzubringen. Beide Männer sind indischer Herkunft und arbeiten bei einem Paketzusteller. Das Opfer ist zudem Mitglied der religiösen Sikh-Gemeinschaft.

Streit begann am Arbeitsplatz

Die Auseinandersetzung am Arbeitsplatz endete mit heftigen Beleidigungen, die sich vor allem gegen die Frauen der Familien beider Männer richteten. Eine Ehrbeleidigung vor allem für die Sikh-Gemeinschaft, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Auch Drohungen wurden ausgesprochen. Weil Zeugen anwesend waren, wurde der Streit beendet.

Tatwaffe Cricketschläger
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Die Tatwaffe

Vor Richterin Sabine Rossmann und den Geschworenen sagte der Angeklagte aus, er hätte die Sache nach der Arbeit mit seinem Kollegen ausdiskutieren wollen und hatte ihn daher angerufen. Doch anstatt den Zwist friedlich zu beenden, eskalierte das Gespräch erneut. Es gab mehrere Telefonanrufe, wieder wurden die Frauen der Familien beschimpft und auch die Religion des Opfers beleidigt. Laut Anklage schwangen auch religiöse Motive mit.

Persönliches Treffen eskalierte

Weil die Beleidigungen laut Anklage immer heftiger wurden, nahm das Opfer einen Teil des Telefonats sogar auf. Der Täter sei so aggressiv gewesen, dass sich seine Stimme dabei öfter überschlagen habe, so die Staatsanwaltschaft. Weil das Opfer unsicher gewesen sei, spielte er das Telefonat anschließend auch einem Mitglied seiner Religionsgemeinschaft in der Sikh-Kirche vor, wo der Mann zum Beten hingefahren war. Dieser riet ihm, ruhig zu bleiben und das Gespräch mit dem 32-Jährigen zu suchen.

Nachdem das Opfer dem Angeklagten schließlich sagte, wo er sei, fuhr der Angeklagte mit einem Wagen vor. Eine Überwachungskamera vor der Sikh-Kirche filmte die darauf folgenden Szenen. Sie zeigen, wie der Angeklagte nach einem kurzen Gespräch den Cricketschläger aus dem Auto holte und mit ihm auf sein Opfer los ging. Zweimal versetzte er ihm Schläge gegen Körper und Kopf, beim zweiten Mal ging der Mann dann zu Boden. Laut Gerichtsmediziner erlitt der 35-Jährige einen Schädelbasisbruch. Nur die Haartracht und die Kopfbedeckung, die das Opfer als Sikh immer trägt, milderten den Schlag und retteten ihm das Leben.

Täter flüchtete, Anrainerin fand Opfer

Der Täter flüchtete mit quietschenden Reifen. Eine Anrainerin hörte die Schreie des Verletzten und fand ihn blutend auf der Straße liegen. Sie setzte die Rettungskette in Gang. Vor Richterin Sabine Rossmann gab der Angeklagte zwar zu, dass er seinen Kontrahenten wegen der nicht enden wollenden Beleidigungen bewusst verletzen wollte, umbringen habe er ihn aber nicht wollen.

Auch sein Verteidiger stellte die Glaubwürdigkeit des Opfers wegen falscher Zeugenaussagen in Zweifel und plädierte auf absichtliche schwere Körperverletzung. Er stellte seinen Mandanten, der nie eine Schule besucht und auch keine Berufsausbildung gemacht hat, als „Dummerl“ hin, der es seinem Kontrahenten nur „einmal so richtig zeigen“ wollte.

Geschworene: Kein Mordvorsatz

Diese Variante erschien den Geschworenen offenbar plausibler als der Mordvorsatz, sie verneinten daher die erste Frage und bejahten die Frage, ob es absichtliche schwere Körperverletzung gewesen sei. Der Strafrahmen liegt bei zwei bis zehn Jahren Haft, die Untergrenze von zwei Jahren kommt zum Tragen, weil eine Waffe eingesetzt wurde. Mit den dreieinhalb Jahren Haft für seinen bisher unbescholtenen Mandanten war der Anwalt offenbar zufrieden.