Wolf hinter einem Baum
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Chronik

Wolfsabschuss: Genehmigung läuft aus

Auf den Almen im Gailtal endet die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss eines Wolfes am Sonntag, in Oberdrauburg am kommenden Mittwoch. Bis jetzt wurde von einem tatsächlichen Abschuss nichts bekannt auch wurden keine weiteren Risse von Nutztieren gemeldet. Mit Jahresende soll eine neue Wolfsverordnung die Lage neu regeln.

Rund um den Wolf in Kärnten ist es ruhig geworden. Weder von Seiten der Jägerschaft noch von Seiten des Landes gab es in den vergangenen Tagen und Wochen Wahrnehmungen, weder Begegnungen noch Risse wurde verzeichnet. Lediglich im Lesachtal gab es am Wochenende eine Sichtung zweier Tiere in knapp 2.000 Metern Höhe.

Seit 26. September kein Riss von Nutztieren

Der Wolfsbeauftragter des Landes, Roman Kirnbauer sagte, seit 26. September seien keine Risse von Nutztieren mehr verzeichnet worden, lediglich ein Rotwild dürfte von einem Wolf gerissen worden sein. Mit einem Anstieg der Risse sei nach dem Ende der Almsaison nicht zu rechnen: „Schon jetzt sehen wir eine Abflachung der Kurve, obwohl wir als Sachverständige weiterhin nahezu jeden Tag unterwegs sind, um tote Tiere anzusehen, die mit Verdacht auf Wolfsriss bei uns gemeldet werden. Wenn diese über Nacht draußen liegen und von Füchsen angefressen werden, erweckt das oft fälschlicherweise den Eindruck, dass es sich um einen Wolfsriss handelt, wenn man wenig Erfahrung hat.“ Trotzdem wird jeder Fall weiterhin begutachtet.

Dass die Abschussgenehmigung für einzelne Wölfe dennoch verlängert wird, schließt Renate Schärling, zuständige Abteilungsleiterin für Jagdwesen beim Land, aus: „Man könnte eine Verlängerung beantragen, die macht aber weder rechtlich, noch fachlich Sinn, weil die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Der letzte Riss war schon Mitte September, seither gab es – Gott sei Dank – weder im Gailtal noch im Drautal weitere Risse.“

Neue Verordnung: Schad- und Risikowölfe

Unterdessen wird bereits an der neuen Wolfsverordnung gearbeitet. Diese sieht eine Unterscheidung von Schadwölfen und Risikowölfen vor, die künftig unter gewissen Bedingungen bejagt werden dürfen, sagte Schärling: „Von Schadwölfen spricht man, wenn Wölfe auf bewirtschafteten Almen, die nicht schützbar sind – oder auch auf dort benachbarten Almen – nachweislich landwirtschaftliche Nutztiere reißen oder verletzen.“

Risikowölfe seien solche, die trotz vorheriger, sachgemäßer und mehrmaliger Vergrämung in einem Umkreis von weniger als 100 Metern von von Menschen genutzten Gebäuden oder auch Viehweiden im Talbereich aufhalten. „So ein Risikowolf darf auch entnommen werden.“

Handeln erst ab mehr als 20 Rissen

Gehandelt werden soll nur dann, wenn mehr als 20 Tiere innerhalb von vier Wochen gerissen werden. Die Zahl der Wölfe, die bejagt werden sollen, wird auf den Erhaltungszustand abgestimmt, wie es heißt. Details dazu sind aber noch in Ausarbeitung. Ziel ist, dass die neue Verordnung bis Jahresende zur Begutachtung vorliegen soll.