Klagenfurter Landesgericht von außen
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Chronik

Geld- und Freiheitsstrafen in Drogenprozess

Fünf Angeklagte sind am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt im Strafrahmen von Geld- bis Freiheitsstrafen verurteilt worden. Ihnen wurden Suchtgifthandel mit bis zu 2,7 Kilogramm Cannabis, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und Diebstahl vorgeworfen.

Richter Uwe Dumpelnik stellte gleich zu Beginn fest: „Ihr seid alle suchtmittelabhängig.“ Darauf verwies auch einer der insgesamt drei Verteidiger, die Angeklagten hätten das Cannabis nicht zur Profitmaximierung verkauft, sondern um ihren Eigenverbrauch zu decken, der teilweise massiv ist.

Verkauf von 2,7 Kilogramm Cannabis für Eigenverbrauch

Ein Angeklagter sprach von zwei bis drei Gramm, ein weiterer von drei bis vier Gramm pro Tag. Einem Angeklagten war zudem vorgeworfen worden, eine Bankomatkarte gestohlen und damit zwei Schachteln Zigaretten am Automaten gezogen zu haben. Auch dazu bekannte er sich schuldig.

Da die sich vier justizbekannten Österreicher und ein Russe im Alter von 18 bis 23 Jahren geständig zeigten und keine Zeuginnen oder Zeugen einvernommen wurden, wurde der Großteil der Verhandlungszeit auf das Durchgehen der Vorstrafenregister verwandt. Diese waren zwar alle im unteren Strafrahmen, jedoch breitgefächert: Körperverletzung, Einbruchdiebstahl und Suchtgifthandel. Daher forderte Staatsanwältin Doris Wieser: „Aufgrund von ständiger Delinquenz haben bedingte Strafdrohungen keinen Sinn.“

Verteidiger für weitere Chancen

Dem widersprach zum einen ein Verteidiger mit Verweis auf zwei seiner Angeklagten, ein Brüderpaar. Diese hätten im bisherigen Leben keine Chance gehabt. „Sie haben ihren Vater nicht gekannt, die Mutter lag betrunken herum, mit sieben Jahren sind sie in betreutes Wohnen gekommen.“ Da brauche es schon mehrere Chancen. Auch der Bewährungshelfer sprach sich für eine weitere Betreuung durch ihn aus.

Der 18-jährige Russe bekam fünf Monate bedingt als Zusatzstrafe zu einer vorherigen, die ihm nachgesehen werden als drei Jahre Probezeit. Ein 22-Jähriger bekam sechs Monate unbedingt. Die seien in diesem Fall zwingend, sagte der Richter, da die drei Vorverurteilungen nichts bewirkt hätten. Ein weiterer 22-Jähriger bekam zwei Monate bedingt und Bewährungshilfe. Der mit 23 Jahren Älteste bekam aufgrund seiner Vorstrafen zwölf Monate unbedingt. Der 18-jährige Zigarettendieb kam mit einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu je vier Euro davon. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.