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Chronik

Fahrtkostenzuschuss beantragen

Anträge auf den Fahrtkostenzuschuss können nur noch bis 31. Oktober gestellt werden, darauf hat die Arbeiterkammer (AK) am Montag in einer Aussendung hingewiesen. Mit der Arbeitnehmerförderung (ANF) des Landes Kärnten werden Berufspendler gefördert.

Anspruchsberechtigt für den Fahrt- und Mautkostenzuschuss sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben und mehr als fünf Kilometer in eine Richtung vom Wohnsitz bis zum Dienstort pendeln. Das steuerpflichtige Einkommen darf 26.400 Euro nicht überschreiten. Die Förderung wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt.

Auch Lehrlinge haben Anspruch

Auch Lehrlinge können für ihren Weg zur Lehrstelle oder Fahrten zu Berufswettbewerben einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss stellen. Berufstätige Abendschüler haben ebenso einen Anspruch auf einen Zuschuss.

Jene Arbeitnehmer, die zum Erreichen des Arbeitsplatzes die Tauernautobahn, die Tauernschleuse der ÖBB in Mallnitz oder den Felbertauerntunnel nutzen, können außerdem ein Ansuchen auf Mautkostenersatz bei der AK stellen.

Formulare auch zum Download im Internet

Antragsformulare und Vergaberichtlinien gibt es bei der Arbeiterkammer Kärnten sowie zum Download im Internet. Die Anträge können auch elektronisch ausgefüllt werden.