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Gericht

Stalkerin verurteilt: Bedingte Haft

Eine 53-jährige Frau ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen beharrlicher Verfolgung (Stalking) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monate verurteilt worden. Die Frau hatte ihren Nachbarn nachgestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In den weiteren Anklagepunkten – Körperverletzung und gefährliche Drohung – wurde sie freigesprochen. Laut Anklage habe sie ihre Nachbarn, ein Ehepaar, mehrfach beschimpft. Vor allem den Mann, zu dem sie gesagt haben soll, dass sie ihn fertig mache, ihn und die ganze Siedlung in die Luft sprengen werde. Zudem habe sie ihm mit einem Spray in die Augen gesprüht, daher der Vorwurf der Körperverletzung.

In der Nacht würde sie schreien und mit einer Stange klopfen sowie in das Schlafzimmer der Nachbarn hineinleuchten. Ferner habe sie Ventilatoren aufgestellt, die quasi durchgehend in Richtung des Grundstückes der Nachbarn bliesen und sei auch schon hinter dem Mann mit einem Ventilator hergelaufen. Beleidigt habe sie die Betroffenen mit Wörtern wie „Nazi“ oder „Verbrecher“.

Nicht schuldig bekannt

Die Angeklagte bekannte sich in keinem Punkt schuldig. Die Ventilatoren habe sie aufgestellt, um dem Zigarettenrauch etwas entgegenzusetzen, sie sei Asthmatikerin. Die liefen aber nicht die ganze Zeit. Angesprochen auf die vorgeworfene Aussage, sie würde die Siedlung in die Luft sprengen, sagte sie, sie würde so etwas nie tun: „Mein Herz hängt an diesem Haus und an dieser Siedlung.“ Richter Uwe Dumpelnik entgegnete: „Offenbar hat sich die Siedlung nicht in Sie verliebt. Die ganze Nachbarschaft mag Sie nicht.“ Bevor das Ehepaar vor zwei Jahren zugezogen sei, habe man sich gegenseitig in Ruhe gelassen, antwortete die Angeklagte. Außerdem hätten im Gegenteil die Betroffenen sie beleidigt.

Einstweilige Verfügung erwirkt

Der Ehemann schilderte die Vorgänge um die nächtliche Belästigung ausführlich. Deswegen hatte es im März 2021 bereits ein Schuldspruch in einem Zivilrechtsverfahren und eine einstweilige Verfügung gegen die Angeklagte gegeben. Die vermeintliche Attacke mit dem Spray habe zu starken Schmerzen geführt. „Der Notarzt ist gekommen, hat mir die Augen gespült und eine Spritze gegen die starken Schmerzen gegeben.“ Hier merkte der Richter allerdings an: „Die medizinische Diagnose lässt sich nicht in Einklang bringen mit ‚höllischen Schmerzen‘“. Insgesamt vier Zeugen und Zeuginnen aus der Nachbarschaft bestätigten die Angaben der Betroffenen auf Nachfrage von Staatsanwältin Sandra Agnoli.

Noch nicht rechtskräftig

Richter Dumpelnik sah den Vorwurf des beharrlichen Verfolgens als erwiesen an, durch das von den Zeugen bestätigte Lärmen in der Nacht und das Ausleuchten des Schlafzimmers. Die anderen zwei Anklagepunkte jedoch haben sich nicht erhärten können. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, die Verteidigung erbat drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.