Gericht

Dementer von Mordversuch freigesprochen

Am Mittwoch ist es in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Klagenfurt darum gegangen, ob ein 86-jähriger, dementer Mann, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wird. Er soll versucht haben, einen Zimmernachbarn mit einem Kabel zu strangulieren. Er wurde freigesprochen.

In einem Punkt waren sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung rasch einig – es handelt sich um einen außergewöhnlichen Fall. Denn der Mann, der sich vor dem Geschworenensenat wegen eines Tötungsdeliktes verantworten sollte ist dazu gar nicht im Stande. Der 86-Jährige kam in Begleitung eines Justizwachebeamten in gebückter Haltung mit einem Rollator in den großen Geschworenen-Gerichtssaal.

Die Fragen von Richter Bernd Lutschounig konnte er nicht verstehen, auch schriftlich war keine Kommunikation möglich. „Augen und Ohren kaputt“ presst er nach einiger Zeit schließlich hervor. Unklar ist auch, ob der Mann, dem im psychiatrischen Gutachten eine schwere Demenz bescheinigt wird, und der da vor Gericht sitzt, überhaupt wusste, wo er war und worum es überhaupt ging.

Mit Stromkabel am Bett des Nachbarn gestanden

Es ging um einen Vorfall am Abend des 26. April. Bei einer Pflegerin, die gerade den Dienst übernommen hatte, ging ein Alarm auf dem Handy los, ausgelöst von einer Sensormatte in einem der Zimmer in einem Heim in Afritz. Eine Sensormatte wird bei bettlägrigen Bewohnern vor das Bett gelegt, um alarmiert zu werden, wenn der Pflegebedürftige aufsteht oder im schlimmsten Fall aus dem Bett fällt.

An diesem Abend löste der 86-Jährige den Alarm aus. Die Pflegerin fand ihn beim Bett eines 80-Jährigen stehen, ein Stromkabel in der Hand, das er gegen den Hals des anderen zu drücken versuchte. Die Pflegerin konnte die Situation rasch entschärfen, sie sprach den Mann mit dem Kabel an, der sofort von dem anderen Mann abließ. Verletzt wurde dieser nicht. Der Vorfall wurde allerdings der Polizei gemeldet, die wegen versuchten Mordes ermittelte.

Gutachter: Kommunikation nicht möglich

Der psychiatrische Sachverständige besuchte den 86-Jährigen zwei Tage nach dem Vorfall. Er sagte vor Gericht aus, dass eine Kommunikation nicht möglich sei. Feststellen konnte er eine fortgeschrittene Demenz einhergehend mit phasenweisen Aggressionen und auch einer gewissen Gefährlichkeit, die allerdings mittlerweile mit Medikamenten eingedämmt worden sei.

In einer Einrichtung für Pflegebedürftige, in der auch eine psychiatrische Betreuung gewährleistet sei, könne der Betroffene durchaus untergebracht werden, so der Gutachter. In Kärnten gebe es einige solcher Einrichtungen. Sein Neffe und Sachwalter sagte, er werde versuchen, ihn in einem vom psychiatrischen Gutachter angesprochenen speziellen Heim unterzubringen, in dem sein Zustand und die Medikamenteneinnahme beobachtet wird.