Gerichtsaal mit Richterin und Angeklagtem
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Prozess

Prozess um giftige Schlangen vertagt

Am Dienstag hat sich ein 26 Jahre alter Besitzer von illegal gehaltenen Giftschlangen und giftigen Spinnen wegen Tierquälerei und fahrlässiger Gemeingefährdung vor Gericht verantworten müssen. Der Mann gab zu, die giftige Tiere gehalten zu haben, will sie aber sicher und artgerecht verwahrt gehabt haben. Der Prozess wurde vertagt.

Die Polizei war Ende Juni auf die Tiere gestoßen, als sie den 26-Jährigen kontrollieren wollte, weil seine Fußfessel inaktiv war. Die elf Giftschlangen und drei giftige Spinnen wurden dabei mehr oder weniger zufällig entdeckt. Es sei schwer zu sagen, welches Tier in der Wohnung das gefährlichste oder gar tödlichste gewesen sei, sagte Kärntens Schlangenexpertin Helga Happ damals, nachdem sie die Tiere in der Wohnung des Mannes geborgen hatte – mehr dazu in Verbotene Giftschlangen in Wohnhaus (kaernten.ORF.at; 24.6.2021).

Wohnhaus in dem die Schlangen gehalten wurden
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In diesem Wohnhaus in Klagenfurt hielt der 26-Jährige die giftigen Tiere

„Tiere sicher und artgerecht gehalten“

Der 26 Jahre alte Halter musste sich am Dienstag vor Richterin Ute Lambauer verantworten. Der Mann gab zwar zu, die Tiere verbotenerweise gehalten zu haben, allerdings habe er sie „sicher verwahrt und artgerecht gehalten“. Von Tierquälerei könne keine Rede sein. Er habe deshalb auch seine 19 Nachbarinnen und Nachbarn nicht gefährdet.

Prozess um giftige Schlangen und Spinnen

Am Dienstag muss sich der Besitzer von illegal gehaltenen Gifttieren wegen Tierquälerei und fahrlässiger Gemeingefährdung vor Gericht verantworten. Elf Giftschlangen und drei giftige Spinnen haben die Bewohner eines Klagenfurter Mehrparteienhauses gehabt – ohne es zu wissen – als Nachbarn. Viele der Tiere waren kaum gesichert.

Laut Strafantrag sollen drei der elf Schlangen, unter ihnen zwei Kobras, drei Bambusottern sowie Texasklapperschlangen, in zu kleinen Boxen und ohne passender Licht- und Wärmezufuhr gehalten worden sein. „Bei Jungschlangen darf man das Mindestmaß der Boxen unterschreiten“, argumentierte der Angeklagte. Er habe laut eigener Aussage zusätzlich für reichlich Licht und angemessene Temperaturen gesorgt. Die anderen acht Schlangen seien in verschlossenen Terrarien gehalten worden.

Boxen in denen die Schlangen gehalten wurden
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Wie artgerecht ist die Haltung in solchen Boxen: Ein Gutachter muss entscheiden

Tierärztlicher Gutachter von beiden Seiten gefordert

Es sei einfach eine Passion, Giftschlangen zu halten, sagte der Angeklagte. Er werde versuchen, künftig in einem Reptilienzoo zu arbeiten. Im Beweisverfahren von Richterin Ute Lambauer stand am Dienstag Aussage gegen Aussage. Es zeigte sich, dass der Nachweis, wie gut oder wie sicher die Tiere gehalten worden sind, schwer zu erbringen ist.

Reptilienzoo-Inhaberin Helga Happ, die als Zeugin geladen war, befand, es sei keine artgerechte Haltung der Schlangen in den Boxen gewesen. Ihrer Ansicht nach waren die Boxen zu klein und die Zimmertemperatur nicht hoch genug. „Das war auf keinen Fall artgerecht und widerspricht dem Tierschutzgesetz“, sagte Happ aus. Der Ernährungszustand der Tiere sei aber gut gewesen.

Albino Klapperschlange
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Elf Giftschlangen wurden in der Wohnung entdeckt

Tierärztlicher Gutachter gefordert

Verteidiger Philipp Tschernitz, aber auch Staatsanwältin Gabriele Lutschounig forderten einen tierärztlichen Gutachter. Dieser solle klären, ob die Unterbringung in Hinblick auf Licht, Temperatur und auch die Sicherung der Boxen zum damaligen Zeitpunkt ausreichend war. Bei einer Verurteilung wäre für den mehrmals vorbestraften Klagenfurter eine Haftstrafe möglich.

Die nicht erlaubte Haltung von Giftschlangen in der Wohnung sei lediglich ein Verwaltungsstrafdelikt, aber keine Sache für die Strafrichterin, sagte Verteidiger Tschernitz. Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann für die Gemeingefährdung ein Jahr Haft, für die Tierquälerei können es bis zu zwei Jahre sein. Es gilt die Unschuldsvermutung.