Ein Federpennal auf einem Schultisch
ORF
ORF
Bildung

Illegale Schule in Villach aufgedeckt

Der Magistrat Villach hat mitgeteilt, dass in Villach eine illegale Privatschule aufgedeckt worden sein soll. Sie dürfte von Gegnern der Coronavirus-Maßnahmen in den Schulen betrieben worden sein, die ihre Kinder vom Unterricht abgemeldet haben. Betreten durfte die Behörde die „Schule“ nicht.

Für den Unterricht soll ein Privathaus adaptiert worden sein. Es gab Hinweise aus der Bevölkerung, dass sich in einem aufgelassenen Geschäftslokal möglicherweise eine nicht erlaubte Privatschule befindet und dort ein Dutzend Kinder unterrichtet werden, sagte der stellvertretende Villacher Magistratsdirektor, Alfred Winkler. „Bürger haben uns darauf hingewiesen, dass sich in einem aufgelassenen Geschäftsbereich jetzt immer Kinder tummeln. Dem sind wir nachgegangen“.

Zutritt verweigert

In den beiden Geschäftsräumen entdeckten die Behördenmitarbeiter Garderoben für Kinder, Schulsachen und Kinderschuhe. Doch weit kamen die Beamten nicht: „Als wir angekommen sind, war dort eine Dame, die gerade Lernbehelfe für Bruchrechnen ausgeteilt hat. Wir sind dort in Polizeibegleitung aufgetaucht, uns wurde aber sofort der Zutritt verweigert. Sie hat sich in die Türe gestellt, was dazu geführt hat, das ein Vorbeikommen nicht mehr möglich war“, so Winkler.

Magistrat erbittet Hinweise

Laut Winkler gibt es Signale, dass die Betreiber der mutmaßlich unerlaubten Privatschule nach der Kontrolle den Standort in Villach wechseln wollen und ersucht die Bevölkerung schon jetzt um Hinweise. „Wir werden versuchen, herauszubekommen, wo sich dieser andere Ort im Stadtgebiet befinden wird. Wir sind da natürlich immer dankbar, dass uns wer Hinweise gibt, weil Schattenschulen nicht gerade im Sinne des Erfinders sind“, so Winkler.

Beweislage schwierig

Allerdings sei es schwierig zu beweisen, dass es sich tatsächlich um eine solche „Schattenschule“ handelt, so Winkler. „Wenn wir nur festgestellt haben, dass dort viele Kinder waren, sie können ja bei irgendjemanden zu Besuch gewesen sein, dann sind unsere Karten nicht immer die besten. Jedoch war es Vormittag, also Schulzeit, und es wurden Lernbehelfe ausgeteilt. Vieles deutet also daraufhin, aber die Frage ist, ob das für ein Verwaltungsstrafverfahren reicht“.

Anzeige nach Bauordnung

Der Behörde blieb vorerst nur eine Anzeige nach der Kärntner Bauordnung, weil die Räumlichkeiten für Geschäftszwecke gewidmet sind und nicht für andere Zwecke. „Da haben wir, denke ich, die besseren Karten“, so Winkler.