Neue Regeln krankenhaus
Rheinberger Christina
Rheinberger Christina
Coronavirus

Gesetz für „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz fehlt

In Italien gilt ab Mitte Oktober die „3-G-Regel“ für alle Arbeitsplätze. In Österreich fehlt für eine derartige generelle Regel die gesetzliche Basis. Die Bundesregierung müsste das Arbeitsverfassungsgesetz ändern, damit auch private Firmen eine Rechtsgrundlage hätten.

In der Kärntner Landesregierung allerdings ist die „3-G-Regel“ ab Anfang Oktober fix, das ist rechtlich möglich. Ab 1. Oktober müssen alle Mitarbeiter im Landesdienst einen entsprechenden Nachweis bringen, beispielsweise einen Impfpass, einen Genesungsnachweis oder einen Test – mehr dazu in „3-G-Regel“ im Landesdienst (kaernten.ORF.at; 23.9.2021).

Personalvertreter: Sicherheit über alles

Die Kontrolle des „3-G-Nachweises“ liege bei den jeweiligen Vorgesetzten. Fehlt ein Nachweis, müssen alle Mitarbeiter FFP2-Masken tragen. Der Vorsitzende der Personalvertretung im Land, Gernot Nischelwitzer sagte, Sicherheit gehe über alles. Er stehe hinter der „3-G- Regel“. Die Kritik der Freiheitlichen daran sei unverantwortlich, sagte Nischelwitzer.

Die 3"-G-Regel" ist im Landesdienst rechtlich möglich, weil die gesetzliche Grundlage für das Land leichter herbei zu führen ist, sagte Arbeitsrechtler Max Turrini von der Arbeiterkammer: „Aber für das private Arbeitsrecht benötigen wir ein Gesetz des Bundes.“

Arbeitsverfassungsgesetz müsste verändert werden

Bislang gebe es keine Möglichkeit für eine Betriebsvereinbarung zur „3-G-Regel“ für Firmen und Betriebe, sagte Turrini. Das Arbeitsverfassungsgesetz müsste vorher geändert werden. In dem Gesetz müsste stehen, dass für das Betreten des Betriebsstandortes oder die Aufnahme der Arbeit ein „3-G-Nachweis“ vorzulegen ist, „dann geht das auch in die Breite“, sagte Turrini.

Die Bundesregierung hat diese heikle Angelegenheit an die Sozialpartner weitergereicht, sagte Turrini. "Derzeit finden sozialpartnerschaftliche Gespräche statt. „Über den Fortgang oder ein Ergebnis kann ich leider nichts sagen.“

Mehr Möglichkeiten im Gesundheitsbereich

Lediglich Branchen, in denen mit Patientinnen und Patienten gearbeitet wird, haben die Möglichkeit, die „3-G-Regel“ generell einzuführen, das ist über Verordnungen schon länger geregelt. In der Praxis vermeiden jedoch viele Träger von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen bisher derart strenge Regeln als Pflicht.