Coronavirus

„3-G-Regel“ im Landesdienst

Das Land Kärnten hat im gesamten Landesdienst die „3-G-Regel“ verfügt. Ab 1. Oktober müssen alle Mitarbeiter einen entsprechenden Nachweis bringen, verantwortlich sind die direkten Vorgesetzten. Freiheitliche Personalvertreter warnen vor Impfpflicht und Zweiklassengesellschaft.

Die Mitarbeiter müssen den Nachweis, also entweder Impfpass, Genesungsnachweis oder Testnachweis nicht älter als 24 Stunden, bzw. bei PCR maximal 72 Stunden, beim Vorgesetzten vorlegen. Auch ein in den letzten Tagen ausgestellter Absonderungsbescheid ist möglich. Wenn jemand keinen dieser Nachweise vorlegt, müssen die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen geschlossenen Räumen und Arbeitsplätzen mit Ausnahme von Einzelbüros FFP2-Masken tragen. Das betrifft auch Gemeinschaftsbüros und Besprechungsräume.

Masken immer bei Parteienverkehr

Externe Personen, die an Veranstaltungen oder bei Besprechungen teilnehmen, müssen ebenfalls einen „3-G-Nachweis“ erbringen oder eine FFP2-Maske tragen. Parteien müssen in einem Amtsgebäude FFP2-Maske tragen, im Weigerungsfall kann man des Gebäudes verwiesen werden. Die FFP2-Pflicht gilt nicht für Schwangere und bei gesundheitlichen Grünen, sie dürfen Mund-Nasen-Schutz verwenden, das gilt auch für Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Beim Parteienverkehr müssen auch die Mitarbeiter des Landes eine FFP2-Maske tragen.

Offener Brief gegen „Zweiklassengesellschaft“

In einem Offenen Brief der freiheitlichen Personalvertretung AUF wird gefordert, dass die Umsetzung des Erlasses nicht zur einer „Zweiklassengesellschaft im Landesdienst“ führen dürfe. Auf den Dienststelle müssten auf Dauer ausreichend Gratis-Schnelltests und kostenfreie Sars-Cov2-Antikörpertests vorhanden sein. Außerdem dürfe die 3-G-Regel nicht Maßnahme zur Einführung einer 1-G-Regel sein, da eine Impfentscheidung eine „höchstpersönliche Entscheidung“ sei und kein Mensch „gezwungen“ werden dürfe, sich impfen zu lassen.