Landesgericht Klagenfurt außen
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Chronik

Mit entladener Pistole abgedrückt: Diversion

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Mittwoch ein Fall der gefährlichen Drohung und der versuchten Begünstigung verhandelt worden. Der Hauptangeklagte damalige Grundwehrdiener hielt einem Zimmerkollegen eine leere Pistole an den Kopf und drückte ab. Die Angeklagten nahmen die angebotene Diversion an.

Der Vorfall ereignete sich Ende Juni in der Henselkaserne in Villach. Die damaligen Grundwehrdiener führten zu später Stunde noch Anschlagübungen mit der Pistole im Zimmer durch. Der Hauptangeklagte aus Wolfsberg hatte anschließend laut Strafantrag mit einer entladenen Pistole auf eine Person gezielt und abgedrückt. In weiterer Folge hielt er dieselbe Pistole gegen die Schläfe eines Zimmerkollegen, der mit einem über das Gesicht gezogenem T-Shirt versuchte zu schlafen, und drückte neuerlich ab.

„Ein paar Bier getrunken und herumgeblödelt“

Zu Beginn des Prozesses zeigten sich beide Angeklagten nicht schuldig. „Ich habe das so nicht gemacht“, sagte der Erstangeklagte vor Richter Uwe Dumpelnik. „Wir haben ein paar Bier getrunken und herumgeblödelt“, ergänzte er. Der 19-jährige Zweitangeklagte hatte bei der Ersteinvernahme der Militärpolizei die Aussagen des Wolfsbergers unterstützt, woraufhin er im Falle der versuchten Begünstigung vor Gericht stand. „Er hat das nicht gemacht“, meinte auch der Klagenfurter erneut vor Gericht. „Die Aktenlage ist aber eine andere, und das wissen sie“, wies Dumpelnik die Angeklagten auf die Situation hin.

Diversion angenommen

Noch vor Beginn der Beweisaufnahme nahmen die beiden Angeklagten den Vorschlag einer Diversion an. So akzeptierte der Erstangeklagte eine Geldbuße in Höhe von 2.800 Euro und der Zweitangeklagte 2.500 Euro Bußgeld. Zu zahlen sind die Strafen in fünf Monatsraten. Beide blieben damit unbescholten. Die Annahme der Diversion von Seiten der Staatsanwaltschaft blieb jedoch noch aus. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.