Soziales

Beratung für Opfer von Gewalt

In St. Veit ist am Mittwochnachmittag der erste Sprechtag zur Gewalt in der Privatsphäre abgehalten worden. Veranstalter sind Bezirkspolizeikommando und Bezirkshauptmannschaft. Ziel war es, vor allem Frauen die Scheu zu nehmen, Hilfe zu suchen, wenn sie von Gewalt bedroht sind.

Im Großen Saal der BH auf dem St. Veiter Hauptplatz wurden alle Interessierten beraten. Man konnte auch anonym die Beratung in Anspruch nehmen und mit Experten gemeinsam einen Weg aus der Spirale der Gewalt besprechen. Zum Gespräch standen spezielle geschulte Polizistinnen zur Verfügung, die sich beim Thema Gewaltschutz ganz genau auskennen.

Häusliche Gewalt beginnt nicht erst, wenn die ersten blauen Flecken zu sehen sind, sondern auch Demütigungen und Unterdrückung sind schon Themen, bei denen die Polizistinnen ganz genau hinhören. Wenn nötig, könne auch direkt vor Ort eine Anzeige gegen den Partner eingebracht werden, sagte Daniela Puffing, die Bezirkspolizeikommandantin von St. Veit.

Polizistinnen wollen Mut machen

All jenen, die bis jetzt zögerten, über Gewaltexzesse in der Familie zu sprechen, soll mit diesem ersten Sprechtag Mut gemacht werden. Die rechtlichen Möglichkeiten seien ja vorhanden, den Gefährder in die Schranken zu weisen, so Puffing: „Wir stehen als Ansprechpartner für Betroffene zur Verfügung, vielleicht möchte man sich über rechtliche Möglichkeiten der Polizei informieren, wie sicher ist ein Betretungs- und Annäherungsverbot.“ Es gehe auch über die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung durch das Bezirksgericht. Man berate auch gerne Zeugen, die sich scheuten, einen Streit anzuzeigen.

Rechtliche Möglichkeiten erklären

Die Konsequenz, wenn die Polizei bei Streitereien zu Hause eingreifen muss, sei oft ein Betretungs- und Annäherungsverbot, sagt Puffing. Man müsse eine Situation immer beurteilen, sei es möglich, dass es weitere Angriffe gebe. 30 Betretungs- und Annäherungsverbote wurden in diesem Jahr bis jetzt im Bezirk ausgesprochen. Dieses Verbot ist zwei Wochen lang aufrecht, kann aber über eine einstweilige Verfügung des Gerichts auf vier Wochen verlängert werden.

Allein schon die Einbringung des Antrags führe dazu, dass die Frist auf vier Wochen ausgedehnt werde, denn das Gericht braucht Zeit, um zu entscheiden. Aber auch binnen dieser Zeit soll die gefährdete Person geschützt sein, so Puffing. Einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht könne man auch dann einbringen, wenn es vorher kein Betretungs- und Annäherungsverbot gab.