Sessellift auf der Turrach
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Wirtschaft

Seilbahnbetreiber positiv gestimmt

Am Montag sind die neuen Regeln für die Wintersaison bekannt gegeben worden. In Seilbahnen gilt FFP2-Maskenpflicht und eine „3-G-Regel“, die auch für Hotels und Gastronomie gilt. Die Kärntner Seilbahnwirtschaft will Maßnahmen mitzutragen, man sei positiv gestimmt.

Grundsätzlich setze man bezüglich „3-G-Nachweis“ auf die Eigenverantwortung der Skifahrer und hoffe, dass dies in der Verordnung des Bundes für die kommende Wintersaison berücksichtigt werde, sagte der Fachgruppenobmann der Kärntner Seilbahnen, Manuel Kapeller-Hopfgartner: „Wenn eine ‚3-G-Regel‘ für die Benutzung der Seilbahnen bzw. den Eintritt in gewisse Bereiche notwendig ist, muss man den Menschen zugestehen, dass sie Sorge dafür tragen, dass sie das erfüllen.“

„Auf Gäste vertrauen“

Kontrolliert werden soll laut Bund der „3-G-Nachweis“ beim Ticketkauf. Näheres sei aber noch nicht bekannt, so Kapeller-Hopfgartner. Strenge Kontrollen bei den Drehkreuzen vor den Liften seien jedoch kaum umsetzbar: „Wir haben durchaus ein großes Aufkommen an Menschen. Es wird essentiell sein, um für die Wirtschaft ein passables System zu bekommen, dass wir darauf vertrauen, dass unsere Gäste diesen Nachweis haben.“

Keine Kapazitätsbeschränkung angedacht

Schlangen vor den Gondeln und Seilbahnen soll es heuer nicht geben, zumal keine Kapazitätsbeschränkungen angedacht sind. Auch Abstandsregeln wie im Vorjahr wird es nicht geben. Daher blicke man positiv in die kommende Wintersaison, sagte Kapeller-Hopfgartner. Die vergangene Wintersaison bescherte ja vor allem großen Seilbahnbetrieben Umsatzverluste von bis zu 80 Prozent, da ausländische Gäste fehlten.

Mit „3-G-Nachweis“ soll heuer der Winterurlaub aber möglich sein. Die Regeln für Apres-Ski sollen sich an den Regeln für die Nachtgastronomie anlehnen. Die „3-G-Regel“ soll auch auf den Weihnachtsmärkten gelten.