Im Oktober des Vorjahres veranstaltete ein Wirt im Bezirk Völkermarkt eine Halloweenparty. Dabei sollen die damals geltenden CoV-Regeln und Vorgaben zum Teil nicht eingehalten worden sein, hieß es damals vonseiten der Behörde geheißen. Nach der Kontrolle der Bezirkshauptmannschaft wurde gegen den Wirt eine Strafe in Höhe von 2.000 Euro ausgesprochen. Der Unternehmer beeinspruchte die Strafe und zeigte die Kontrolleure an.
Ermittlungen gegen Unbekannt
Die Vorwürfe lauteten, die Behördenvertreter seien schon vor der Kontrolle im Lokal gewesen, hätten Gäste dazu animiert, gegen Covid-Vorschriften zu verstoßen, dadurch die Gefahr einer möglichen Übertragung erhöht und sieht hätten auch selbst keinen Mund-Nasen-Schutz getragen. Zuerst ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt und leitete dann ein Verfahren gegen den Völkermarkter Bezirkshauptmann Gert Klösch ein. Dieser sei laut dem Wirt auch selbst im Lokal gewesen.
Behördenvertreter müssen keine Maske tragen
Die genannten Vorwürfe hätten sich aber nicht erhärtet, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Markus Kitz, gegenüber dem ORF am Montag. Das Verfahren sei daher aus Mangel an Beweisen eingestellt worden. Organe der Behörde müssen sich während einer Kontrolle nicht an Covid-Regeln halten und auch keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, präzisierte Kitz. Der Wirt bekämpft die gegen ihn ausgesprochene Strafe beim Landesverwaltungsgericht.