Portrait Bischof Alois Schwarz
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Chronik

Finanz: Verfahren gegen Schwarz fortführen

Die Kärntner Finanzstrafbehörde hat nach der Einstellung der Ermittlungen gegen den nach Niederösterreich gewechselten Bischof Alois Schwarz einen Fortführungsantrag bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gestellt. Damit soll das Verfahren wegen Steuerhinterziehung in seiner Amtszeit in Kärnten fortgeführt werden.

Wie die Anklagebehörde am Freitag in dem Bericht der „Salzburger Nachrichten“ bestätigte, sei ein Fortführungsantrag bei strafrechtlichen Ermittlungen möglich, wenn das Opfer einer Straftat – bei Steuerhinterziehung eben die Finanz – mit der Einstellung der Ermittlungen gegen den oder die Beschuldigten nicht einverstanden ist – mehr dazu in Ermittlungen gegen Schwarz eingestellt (kaernten.ORF.at; 21.8.2021).

Fortführungsantrag wird geprüft

„Wir prüfen diesen Fortführungsantrag derzeit. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder ermitteln wir selbst weiter oder es muss, wenn wir anderer Ansicht sind, ein Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Wien entscheiden“, sagte WKStA-Sprecherin Caroline Czedik-Eysenberg zu den „Salzburger Nachrichten“.

Die WKStA hatte vor der Einstellung gegen sieben natürliche Personen und zwei Verbände ermittelt. Es ging um die Geldflüsse rund um den Verkauf von mehreren Wohnungen in Pörtschach am Wörthersee im Jahr 2013. Das Bistum erstattete 2019 nach dem Wechsel von Schwarz nach St. Pölten Selbstanzeige – mehr dazu in Diözese: Finanz prüft nach Anzeige (kaernten.ORF.at; 4.2.2019).

Ermittlungen wegen Untreue bereits eingestellt

Andere Ermittlungen gegen Schwarz, unter anderem wegen Untreue, wurden bereits im Frühjahr 2020 eingestellt – mehr dazu in Verfahren gegen Bischof Schwarz eingestellt (kaernten.ORF.at; 14.5.2020). Im März wurde dann bekannt, dass der katholische Bischof nur deshalb nicht angeklagt wurde, weil die Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA) sich bei der Einstellung der Ermittlungen auf das Konkordat berief und der Ansicht war, dass der interne Umgang mit kirchlichem Vermögen den Staat nichts angeht – mehr dazu in Bischof: Verfahrenseinstellung wegen Konkordats (religion.ORF.at; 14.3.21).