Politik

CoV-Gemeindehilfspaket wird verlängert

Aufgrund der starken Auslastung des Baugewerbes und der damit einhergehenden Rohstoffknappheit können Förderanträge nun bis Jahresende 2022 eingereicht werden. Auszahlungen der gewährten Förderungen erfolgen bis Ende 2025, hieß es am Dienstag bei der Regierungssitzung.

Die Kärntner Gemeinden stehen wegen der durch die CoV-Krise nach wie vor vor großen finanziellen Herausforderungen, hieß es am Dienstag. Die Höhe der Ausgaben steige, die Einnahmen der Gemeinden dagegen sinken. Die Verlängerung des Gemeindehilfspakets sei bereits in der Regierungssitzung am 8. September beschlossen worden, am Dienstag folgte der Beschluss die Fristen zu verlängern.

Attraktivität soll gesteigert werden

Die Kärntner Gemeinden werden bereits seit einem Jahr dabei unterstützt, langfristig attraktivitätssteigernde neue Projekte umzusetzen und somit notwendige Investitionen zu tätigen. Die Landesförderung funktioniere als Hebel für Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Gemeinde und ihre Bevölkerung bewirken, sagte Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ). Damit solle die Wirtschaftsleistung gesteigert, die Arbeitsmarktsituation verbessert, die Attraktivität der Regionen erhöht und ein positives Signal an die Kärntner Bevölkerung und Wirtschaft gesendet werden.

Förderungen des Bundes zur Gänze abrufen

Gemeindereferent Daniel Fellner (SPÖ) ergänzte, dass darüber hinaus sichergestellt werden solle, dass die Kärntner Gemeinden das gesamte Fördervolumen des Bundes nach dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020, das für die Kärntner Gemeinden rund 62,7 Millionen Euro beträgt, abrufen können.

Für Orts- und Regionalentwicklungsreferent Martin Gruber (ÖVP) ist die Fristverlängerung auch ein weiterer Beitrag zur Kärntner Investitionsoffensive, die gerade erst vom KIHS sehr positiv beurteilt worden sei. Die Gemeinden seien sehr wichtige Auftraggeber für die regionale Wirtschaft, brauchen aber angesichts der derzeitigen Auftragslage die Möglichkeit, Investitionen auch zu einem späteren Zeitpunkt setzen zu können.

Viele Aufträge noch nicht vollendet

Das 2. Kärntner Gemeindehilfspaket wurde mit Landesmitteln in Höhe von rund 20 Millionen Euro dotiert. Die Landesmittel werden als Anschlussförderung an den Zweckzuschuss des Bundes aus dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020 gewährt. Fellner sagte, die vor allem im Baugewerbe derzeit gute Auftragslage sowie die Rohstoffknappheit (Stahl, Holz, etc.), hätten zu massiven Preissteigerungen sowie zu Lieferausfällen oder Verzögerungen geführt. Dadurch konnten Projekte zum Teil nicht innerhalb der im Kommunalinvestitionsgesetz 2020 vorgegebenen Fristen umgesetzt werden können. Daher seien die Fristen nun verlängert worden. Einreichen können Gemeinden nun bis Jahresende 2022.