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Chronik

U-Haft nach Tod bei Drogenparty

Am Montagabend ist ein 22-Jähriger in Villach bei einer Drogenparty ums Leben gekommen. Am Mittwoch bestätigte die Staatsanwaltschaft, dass es sich um ein Tötungsdelikt gehandelt hatte. Zwei Männer, 21 und 22 Jahre alt, wurden festgenommen. Gegen den 21-Jährigen wurde Untersuchungshaft beantragt.

Der Erstickungstod des 22-Jahre alten Opfers wurde „durch Würgen des Halses mit den Armen beziehungsweise Händen“ verursacht, wie Markus Kitz, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt am Mittwoch bestätigte. Zwei Männer, 21 und 22 Jahre alt, mit denen das Opfer Magic Mushrooms konsumiert hatte, wurden festgenommen.

Ermittlungen wegen Mordverdachts laufen

Am Montag gegen 21.00 Uhr hatte einer der beiden Tatverdächtigen die Rettung alarmiert, die die Polizei verständigte. Was zuvor genau passiert ist, ist Gegenstand der Ermittlungen. Diese laufen aber wegen Mordverdachts. Fest steht, dass die drei zuvor gemeinsam Magic Mushrooms, also Pilze mit berauschender Wirkung zu sich genommen haben. Ob auch andere Drogen im Spiel waren, soll mit einem toxikologischen Gutachten geklärt werden, sowohl den Verdächtigen als auch dem Toten wurde Blut abgenommen.

Mordermittlungen in Villach

Nach dem Todesfall eines 22 Jahre alten Mannes während einer Drogenparty in Villach ist jetzt der tatverdächtige Freund in die Justizanstalt Klagenfurt gebracht worden. Der Mann soll dem Opfer mit einem Würgegriff die Luft so lange abgeschnürt haben, bis er bewusstlos war.

Mittlerweile wurden die beiden Tatverdächtigen einvernommen. Dabei gab der 21-Jährige an, das Opfer gewürgt zu haben. Das spätere Opfer sei im Drogenrausch nämlich aggressiv geworden, habe mit Gegenständen geworfen und die beiden anderen attackiert. „Daraufhin habe er ihn mehrmals erfasst und gewürgt, bis er schlussendlich leblos war. Aus seiner subjektiven Sicht geht er von Notwehr aus“, erklärte Kitz. Es werde von der Staatsanwaltschaft aber weiterhin wegen Mordverdachts ermittelt.

Zweiter Verdächtiger auf freiem Fuß angezeigt

Gegen den Verdächtigen wurde die Untersuchungshaft beantragt. Der andere Beteiligte war am Mittwochnachmittag bereits wieder auf freiem Fuß. Ihm wird Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung vorgeworfen, weil er nicht eingegriffen habe.