Chronik

Von Steuerschuld zu Steuerguthaben

Die Arbeiterkammer Kärnten hat bei einem Kärntner einen Fehler in der Steuerberechnung aufgedeckt. Statt einer Steuerschuld von 4.600 Euro hat der Mann nun ein Guthaben von 3.900 Euro. Das Service der Steuerexperten ist kostenlos.

Der Kärntner bekam zunächst eine Nachforderung des Finanzamts, weil er angeblich doppelte Einkünfte hatte, so Joachim Rinösl von der AK. Das stimmte so aber nicht. Der Mann hatte im vergangenem Jahr AMS-Bezüge bekommen, die wie auch Löhne und Gehälter an das Finanzamt gemeldet werden. Aufgrund einer Krankheit war der Betroffene arbeitsunfähig, darum war rückwirkend – nach Beratung der Sozialrechtsexperten in der AK – Rehabilitationsgeld bei der Österreichischen Gesundheitskasse beantragt und auch nachgezahlt worden.

Reha-Geld in voller Höhe gemeldet

Das Reha-Geld wurde von der ÖGK teilweise an das AMS überwiesen, jedoch dem Finanzamt in gesamter Höhe gemeldet. Rinösl sagte, bevor Bescheide erlassen werden, müsste es zu einer Überprüfung durch Mitarbeiter der Finanzverwaltung kommen, wenn AMS-Bezüge und Reha-Geld für denselben Zeitraum gemeldet werden. Das gleiche Problem bestehe auch bei Pensionsnachzahlungen.

Immer mehr Probleme mit Finanzämtern

Nach dem vergeblichen Versuch des Betroffenen, persönlich mit dem Finanzamt Kontakt aufzunehmen, wandte er sich an die AK, die eine Beschwerde verfasste – mit Erfolg. Schlussendlich erhielt der Kärntner eine Steuergutschrift von 3.900 Euro. Laut Rinösl ist das kein Einzelfall, man merke eine Zunahme der Anfragen. Es gehe hier vor allem um Probleme mit dem Finanzamt, so sei eine Kontaktaufnahme bei der Arbeitnehmerveranlagung zunehmend schwierig, es komme zu Verzögerungen bei der Familienbeihilfe und Bescheide werden ohne Überprüfung erlassen, so der Kärntenr AK-Präsident Günther Goach. Er fordert mehr Personal zur Bearbeitung der Steueranliegen.