Ausschnitt Ruine
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Aufgezeigt

Versicherung muss nach Urteil zahlen

Einen erbitterten Kampf gegen die eigene Versicherung hat Yulia Haybäck erlebt. Vor viereinhalb Jahren zerstörte ein Vollbrand das Haus der Partyköchin in Köstenberg bei Velden. Die Versicherung weigerte sich, den Brandschaden von rund 600.000 Euro abzurechnen. Vor Gericht bekam die Geschädigte nun Recht.

Es ist ein langer Weg, den Yulia Haybäck hinter sich brachte. Es war ein Sieg in vielen Etappen, allesamt kraftraubend und ernüchternd, sagte sie: „Es gab eine Menge schlafloser Nächte und viel Zweifel ob ich weiter kämpfen soll, weil ich wirklich keine Lust mehr dazu hatte.“ Aber die schlaflosen Nächte und die Sorgen, ob das finanziell durchzustehen ist, sind nun vorbei, sagte Haybäck.

Erfolgreicher Kampf gegen Versicherung

Ein Happy End hat die Geschichte von Julia Haybäck, deren Haus 2017 abgebrannt ist. Nach langem Ringen mit der Versicherung hat ihr das Gericht nun Recht gegeben – die Versicherung muss den gesamten Brandschaden übernehmen.

Rund 600.000 Euro Schaden

Im Februar 2017 zerstörte der Vollbrand das Haus von Yulia und ihrem Mann Andreas. Der Schaden lag bei rund 600.000 Euro. Und der große Schock kam erst am Tag nach dem Brand, sagte Andreas Kavalirek, als sich im Tageslicht zeigte, dass alles mit Dreck und Ruß überzogen war. „Der Ruß ist wie eine schmierige Fettschicht, der alles kaputt macht.“

Yulia Haybäck und ihr Mann Andreas Kavalirek
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Yulia Haybäck und ihr Mann Andreas Kavalirek verloren ihr Haus durch einen Brand

Versicherung hielt Ruine für noch bewohnbar

Damit begann der Streit mit der Versicherung. Die VAV erkannte nur etwa die Hälfte des Schadens an. Der Schadensreferent hält sogar die Brandruine noch für bewohnbar. Die Familie suchte sich Hilfe beim Aufgezeigt-Team des ORF-Kärnten – mehr dazu in Aufgezeigt: Versicherungsstreit nach Brand (kaernten.ORF.at; 15.6.2019). Die Kosten für die Ersatzwohnung sind bis heute nicht erstattet.

Brandruine
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Die Versicherung bezeichnete das Haus als noch bewohnbar

„Brand ist unfassbar einschneidendes Erlebnis“

So ein Brand ist ein unfassbar einschneidendes Erlebnis im Leben, sagte Haybäck: „Das ganze Leben wird auf den Kopf gestellt und dann passiert das auch noch in so immer kleinen Etappen, wo man das Gefühl hat, es endet nicht, es ist immer noch etwas zu tun, das ist das, was ich eigentlich am belastendsten und am schwierigsten empfunden habe. Es hat Energien erfordert, die ich nie einsetzen wollte.“

Yulia Haybäck
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Die Partyköchin Yulia Haybäck

Im Juni 2019 vermittelte das Aufgezeigt-Team. Damals wurde erreicht, dass die VAV weitere 47.000 Euro bezahlt – mehr dazu in Aufgezeigt zieht Bilanz(kaernten.ORF.at; 2.7.2019). Unterstützt von einem unabhängigen Makler zog Yulia Haybäck vor Gericht und klagte die VAV.

Reinhard Jesenitschnig vom Contracta Makler Service und Yulia Haybäck
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Makler Reinhard Jesenitschnig unterstützte Yuklia Haybäck und riet ihr zur Klage gegen die Versicherung

Makler: VAV hat Klauseln geleugnet, falsch abgerechnet

"Hier kann man nicht von einem Verrechnen sprechen oder einer falschen Deutung. Hier sind Leistungen vom Referenten bewusst und vorsätzlich in Abrede gestellt worden, sagte Reinhard Jesenitschnig vom Contracta Makler Service: „Es ist geleugnet worden, dass gewisse Klauseln überhaupt vorhanden sind, die aber am Tisch gelegen sind, beispielsweise die Kosten für eine Ersatzwohnung. Die wurden von vornherein geleugnet und erst im Prozess dem Grunde nach anerkannt, sind aber immer noch strittig. Auch die Abrechnung wurde völlig falsch vorgenommen. In meinen 40 Jahren als Schadensbearbeiter habe ich ein Urteil in solch einer Klarheit noch nicht erlebt.“

Briefkopf VAV
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Mehr als vier Jahre dauerte es, den Anspruch zu klären

Gericht zu VAV: Gegen Treu und Glauben verstoßen

Im Urteil des Handelsgerichtes Wien heißt es, die VAV habe „ein gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßendes Verhalten gezeigt und somit ein vertragswidrig unzureichendes Angebot gemacht.“

Im Klartext heißt das, dass Yulia Haybäck Recht behält und die VAV den gesamten Brandschaden bezahlen muss. „Es war eine unglaubliche Erleichterung und das Gefühl, eine gewisse Freiheit zurück bekommen zu haben, dadurch sind auch gewisse Sachen seelisch zu einem Abschluss gekommen.“

Brandruine
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Im Winter 2017 brannte das Haus des Paares ab

VAV: „Wir freuen uns für unsere Kundin…“

Der ORF fragte auch die VAV, ob sie zu diesem Urteil Stellung nehmen wolle – das Statement: „Die in Teilen strittigen Ansprüche in diesem komplexen Schadenfall wurden nun abschließend gerichtlich geprüft und geklärt. Wir freuen uns, dass diese Prüfung im Sinne unserer Kundin positiv abgeschlossen wurde und der Schadenfall abgeschlossen werden kann.“