Gericht

Haft für Raubüberfall auf Dealer

Wegen schweren Raubes sind am Montag am Landesgericht Klagenfurt zwei Männer im Alter von 19 und 20 Jahren zu unbedingten Haftstrafen von 20 und 24 Monaten verurteilt worden. Die beiden hatten heuer im Frühjahr den Drogenlieferanten des 19-Jährigen ausgeraubt, verprügelt und mit einer Paintballpistole beschossen.

Zur Tat war es im Mai in einem Wald bei St. Veit an der Glan gekommen. Beim gemeinsamen Drogenkonsum sei man zwei Tage zuvor auf die Idee gekommen, den Drogenlieferanten des Erstangeklagten auszurauben, eine „Schnapsidee“, wie es der 19-Jährige formulierte. Das wollte Richter Michael Schofnegger, der dem Schöffensenat vorsaß, nicht gelten lassen: „Das war keine Schnapsidee, das war perfekt geplant“, bemerkte er.

Für den Abend des 11. Mai vereinbarte der 19-Jährige schließlich ein Treffen mit seinem Dealer. Dieser sollte alles an Drogen mitnehmen, was er vorrätig habe, lautete die Anforderung – die beiden wollten sicherstellen, dass sie auch viel Beute machen würden. Bei sich hatte das Opfer laut Anklage von Staatsanwältin Lisa Kuschinsky 160 Gramm Benzodiazepin und eine geringe Menge Kokain.

Mit Paintballpistole bedroht

Als das Opfer an Ort und Stelle war, trat plötzlich der 20-jährige, mit einer Sturmhaube maskierte Täter, auf den Plan: Er bedrohte das Opfer mit einer Paintballpistole und schoss auch mehrfach auf Knie und Bauch des jungen Mannes. Das beeindruckte den 21-Jährigen aber wenig, es kam zu einer heftigen Rangelei, bis der 20-Jährige schließlich einen Holzstock ergriff und auf das Raubopfer einprügelte.

Schließlich ließ der 20-Jährige von dem jungen Mann ab und suchte das Weite – der 19-Jährige hatte sich zurückgehalten um zu verschleiern, dass er mit dem anderen Täter unter einer Decke steckte. Das half ihm aber nicht wirklich, kurz darauf wurden beide festgenommen, weil eine Zeugin die Polizei alarmiert hatte.

Überfall gestanden

Die beiden Männer waren vor Gericht vollinhaltlich geständig. Sie gaben zu, die Tat genau geplant zu haben, auch der Einsatz der Waffe sei vorgesehen gewesen. Komplizierter gestaltete sich die Befragung des Raubopfers: Der 21-Jährige wollte nämlich nichts zum Thema Drogen sagen, um sich nicht selbst zu belasten. Die Tat selbst beschrieb der Schüler als „surreal“ – und auch brutal, durch ein Gummiprojektil aus der Waffe hatte er eine blutende Wunde erlitten.

Ältere hat bereits Vorstrafe

Richter Schofnegger meinte in seiner Urteilsbegründung, eine bedingte Strafnachsicht sei nicht infrage gekommen, es habe sich um ein genau geplantes, massives Raubdelikt gehandelt. Allerdings seien beide von Anfang an geständig gewesen, was in so einem Fall selten vorkomme. Erschwerend kam beim Älteren der beiden jedoch eine Vorstrafe wegen versuchter Vergewaltigung hinzu, er war während der offenen Probezeit erneut straffällig geworden.

Die beiden Männer nahmen das Urteil nach Absprache mit Verteidiger Philipp Tschernitz an. Staatsanwältin Kuschinsky gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.