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Soziales

Gänzliche Arbeitsunwilligkeit existiert kaum

In der Diskussion über den Mangel an Arbeitskräften schwingt oft der Vorwurf mit, viele Menschen wollten gar nicht arbeiten. Das basiert aber nicht auf Fakten, wie eine Nachfrage beim Arbeitsmarktservice zeigt. Nur selten gebe es Fälle „gänzlicher Arbeitsunwilligkeit“.

Etwa 15.400 Personen sind aktuell auf Arbeitssuche und deshalb beim Arbeitsmarktservice Kärnten vorgemerkt. Verweigert eine Person aus nicht nachvollziehbaren Gründen einen angebotenen Job, dann verliert sie ihre Ansprüche auf Dauer. Laut Melanie Jann vom Arbeitsmarktservice kam das heuer erst 30-mal vor: „Knapp 650-mal wurden die Bezüge wegen der Verweigerung einer Arbeit oder Schulung gekappt, und wirklich häufig sind kurze Sperren, wenn jemand unentschuldigt von einer Schulung oder von einer Kursmaßnahme fernbleibt – da gab es bislang im heurigen Jahr rund 1.000 Fälle.“

„Zumutbarkeit“ knüpft sich an mehrere Faktoren

Beim ersten Verstoß wird das Arbeitslosengeld für sechs Wochen gestrichen, beim zweiten Verstoß für acht Wochen. Ob ein neuer Arbeitsplatz zumutbar ist, hänge von bestimmten Kriterien ab, sagte Jann: „Eine Beschäftigung ist zumutbar, wenn die körperlichen Fähigkeiten der Person dem Job angemessen sind, dieser entsprechend dem Kollektivvertrag entlohnt wird, der Arbeitsort in einer angemessenen Zeit erreichbar ist oder der Arbeitgeber eine Unterkunft zur Verfügung stellt oder es – ganz wichtig – gesetzliche Betreuungsverpflichtungen für Minderjährige gibt.“

„Ministerielle Milde“ ist heuer ausgelaufen

Im Vorjahr gab es eine Weisung des Ministeriums, weniger streng zu sein – diese ministerielle Milde lief mittlerweile aus. Wenn die Unternehmen rückmelden, dass arbeitslose Personen sich nur vorstellen kommen, weil sie vom AMS geschickt wurden, aber den Job gar nicht wollen, gibt es Konsequenzen. „Diese Fälle werden wirklich gesperrt, sprich, wir vollziehen unsere Sanktionen, weil wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, und machen auch keine Ausnahme.“

Heuer gibt es laut Jann mit insgesamt 1.680 Verstößen wieder etwa gleich viele wie im Jahr 2019, also vor der Coronavirus-Pandemie.