Häusliche Gewalt
ORF
ORF
Chronik

Verpflichtende Beratung für Gefährder

Mit einem Gewaltpräventionsprogramm, das am 1. September in Kraft tritt, reagiert die Bundesregierung auf die Häufung häuslicher Gewalt. Demnach müssen Personen, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird, freiwillig eine sechsstündige Beratung absolvieren oder werden von der Polizei vorgeführt.

Ursula Luschnig ist die Leiterin der neuen Beratungsstelle für Gewaltprävention in der Hubertusstraße in Klagenfurt. Sie bekommt vier neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um ab 1. September mit den Beratungen zur Gewaltprävention beginnen zu können – abhängig von den Betretungs- oder Annäherungsverboten, die von der Polizei nach häuslicher Gewalt ausgesprochen werden.

Verpflichtende Beratung für Gefährder

Nach der Häufung von häuslicher Gewalt und Femiziden tritt mit 1. September ein neues Präventionsprogramm in Kraft: Sogenannte Gefährder, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsgebot ausgesprochen wird, müssen binnen 14 Tagen zwingend zu einer sechsstündige Beratung für Gewaltprävention.

Für Rainer Dionisio von der Landespolizeidirektion ist der Erlass des Ministeriums klar: Entziehen könne sich der sechsstündigen Beratung niemand mehr, der zu Hause gewalttätig wird: „In der Praxis wird das so funktionieren, dass die Polizei bei Gewalt in der Familie einschreiten wird – das passiert mehrere hunderte Male im Jahr – um dann dem Gefährder, das sind zu über 90 Prozent Männer, zu sagen, dass er sich verpflichtend einer sechsstündigen Beratung zur Gewaltprävention stellen muss, wenn ein Betretungs- oder Annäherungsverbot ausgesprochen wird.“

Bei Nichterscheinen folgt zuletzt Vorführung

Der Gefährder müsse dann tatsächlich binnen fünf Tagen die Beratungsstelle zur Gewaltprävention kontaktieren. Die Caritas vereinbare binnen 14 Tagen einen Termin mit dem Gefährder und wickle die Beratung selbstständig ab. Sollte jemand nicht zur Beratung erscheinen, könnten die Sicherheitsbehörden auch Strafen ausstellen. Dazu Dionisio: „In letzter Instanz kann es sogar bis zur Vorführung durch die Behörde kommen, das heißt es kann sich niemand der Beratung entziehen.“

Die sechsstündige Beratung zur Gewaltprävention sei noch kein Persilschein, dass es danach zu Hause wieder in Harmonie weitergehen könne. Aber, diese sechs Stunden seien ein erster Schritt, sagte Ursula Luschnig von der Caritas: „Es kann sehr viel gelingen, das hängt aber natürlich immer von der Bereitschaft des Gegenübers ab. Wenn derjenige gar nichts verändern will, dann werden weder sechs- noch 20 Stunden ausreichen.“

Beratung als Hilfe für bisher unerreichbare Menschen

Beworben habe man sich als Beratungsstelle, weil man denke, dass Menschen jetzt zur Beratung kämen, die sonst niemals dazu bewogen werden könnten. „Ich glaube es ist wirklich ein großer Sprung, damit diese Menschen einmal damit in Kontakt kommen, sich damit auseinander zu setzen – mit dem, was sie getan haben. Ziel soll es sein, dass sie die Verantwortung übernehmen für ihr Verhalten und das, was sie getan haben – das wird ja sonst oft nicht getan“, so Luschnig.

Ziel sei es auch, die Gefährder in weiterer Folge zu anderen Beratungsstellen der Caritas oder auch zur Psychotherapie weiter zu vermitteln. Laut Caritas Direktor Ernst Sandriesser laufe der Vertrag mit dem Innenministerium unbefristet, um diese verpflichtenden Gewaltpräventions-Beratungen anbieten zu können.