Grafische Darstellung des Coronavirus
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Coronavirus

Neuer Erlass für CoV-„Hochrisikogebiete“

Regionale Verschärfungen der Coronavirus-Maßnahmen sind künftig auch an die Durchimpfungsrate in den Bezirken und an die Intensivbettenlage des jeweiligen Bundeslandes gekoppelt. Ein dementsprechender „Erlass für Hochrisikogebiete“ tritt am Freitag in Kraft.

Der neue Erlass ersetzt den bisherigen Hochinzidenzerlass. Künftig werden bei der Einstufung eines Bezirks als Hochrisikogebiet neben der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner und Einwohnerinnen auch die Durchimpfungsrate des jeweiligen Bezirks sowie der Intensivbettenbelag des betreffenden Bundeslandes berücksichtigt.

Für Hochrisikogebiete ist künftig mittels Verordnung durch die Landeshauptleute oder die Bezirksverwaltungsbehörde festzulegen, dass Personen den betreffenden Bezirk nur verlassen dürfen, wenn sie den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der 2. Covid-19-Öffnungsverordnung („3-G-Regel“) vorweisen können. Die Kontrollen der Nachweispflicht haben stichprobenartig mit möglichst hoher Frequenz zu erfolgen. Dafür kann auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres angefordert werden.

Ausreisekontrollen nicht immer erfolgreich

Was der neue Erlass für die Kärntner Bevölkerung bedeute, müsse nun intern genau angesehen werden, sagt der Coronavirus-Sprecher des Landes Gerd Kurath. „Grundsätzlich haben wir in Kärnten die Erfahrung gemacht, dass nicht unbedingt Ausreisekontrollen aus Bezirken mit höheren Inzidenzen zum Erfolg führen. Ausschlaggebend dafür, dass die Zahlen zurückgehen sind u.a. die Kontrollen der Quarantäne oder die Verlängerung des Quarantänezeitraums von acht auf zehn Tage“, so Kurath

Kurath: Koppelung an Belegszahlen sinnvoll

Mögliche Maßnahmen an die Belegszahlen der Intensivbetten der Krankenhäuser anzupassen, mache jedenfalls Sinn, so Kurath. „Wenn es eine hohe Inzidenz bei gleichzeitig milden Verläufen gibt und die Krankenhäuser genügend Kapazitäten haben, um sowohl Covid-Patienten als auch andere Patienten aufzunehmen, dann ist es sinnvoll beispielsweise keine Ausreisekontrollen oder andere Maßnahmen zu setzen“, so Kurath.