Krankenhaus Spittal
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Chronik

Krankenhaus muss 450.000 Euro nachzahlen

Weil für Nachtbereitschaftsdienste im Krankenhaus Spittal an der Drau ein zu geringer Stundensatz bezahlt wurde, hat die Gewerkschaft Klage eingebracht und jetzt recht bekommen. Mehr als 450.000 Euro muss das Krankenhaus den 81 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nachzahlen.

Der Betriebsrat des Krankenhauses Spittal und die Gewerkschaft haben Grund zur Freude. Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts bekommt jeder der 81 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchschnittlich 6.500 Euro. Nachtbereitschaftsstunden wurden nicht entsprechend bezahlt, „und zwar waren die Mitarbeiter zum Beispiel, aber das ist je nach Abteilung unterschiedlich, 11,5 Stunden im Dienst, haben nur 7,5 Stunden als Arbeitszeit angerechnet bekommen, und es sind ihnen auch nur 7,5 Stunden ausbezahlt worden. Deswegen ist es jetzt zu dieser hohen Nachzahlung bekommen“, so Juristin Anna Michorl von der Gewerkschaft vida.

Nachzahlung für Krankenhausmitarbeiter

Weil für Nachtbereitschaftsdienste im Krankenhaus Spittal ein zu geringer Stundensatz bezahlt wurde, hat die Gewerkschaft Klage eingebracht und recht bekommen. Mehr als 450.000 Euro – so das Urteil des Arbeitsgerichts – muss das Krankenhaus den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jetzt nachzahlen.

Rechtsmeinung der Gewerkschaft bestätigt

Exakt 454.372 Euro müssen rückwirkend nachgezahlt werden. Vom Krankenhaus Spittal heißt es dazu in einer schriftlichen Stellungnahme. „Wie das Gericht festgestellt hat, ist die Auszahlung für die Bereitschaftsdienste mit Ruhemöglichkeiten rechtlich möglich, muss aber einzeln vertraglich vereinbart werden. Da dies bisher nicht der Fall war, hat das Gericht diesen Mangel in seinem Urteil beanstandet.“

„Wir haben das Gespräch gesucht. Es war eine andere Rechtsmeinung hier im Krankenhaus, und dann hat es geheißen, dann müsst ihr klagen. Wir haben geklagt und es wurde unsere Rechtsmeinung bestätigt. Wir haben den Menschen zu ihrem Recht verholfen“, sagte Hermann Lipitsch, der Vorsitzende des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) Kärnten.

Nach Urteil Dienste umgestellt

Nach dem Urteil wurden im Krankenhaus Spittal die Nachtbereitschaftsdienste auf Nachtdienste umgestellt und werden auch dementsprechend bezahlt. „Es war eben dieser Fall vor Gericht, aber ich hoffe, dass es Usus ist, dass man mit der Gewerkschaft redet, wenn es zu so einer Situation kommt“, sagte Lipitsch „und dass man dann zu einer Lösung findet.“ Das sei auch bei anderen Themen zu wünschen, hieß es vom Betriebsrat.