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Chronik

33.600 Euro Abschlagszahlung erkämpft

Nachdem eine Kärntner Arbeitnehmerin plötzlich und ohne Angabe von Gründen gekündigt worden ist, wandte sie sich an die Arbeiterkammer. Die Experten erwirkten eine Abschlagszahlung in der Höhe von 33.600 Euro und die Ausstellung eines qualifizierten Dienstzeugnisses.

Die in Teilzeit beschäftigt gewesene Kärntnerin wurde nach rund 13 Jahren plötzlich und ohne Angabe von Gründen gekündigt. Zuvor wurde der Frau noch Kurzarbeit in Aussicht gestellt. Nach der Kündigung, die vom Arbeitgeber per Telefon ausgesprochen wurde, wandte sich die Dienstnehmerin an die Experten des Arbeitsrechts der Arbeiterkammer Kärnten.

AK: Kündigung sozial ungerechtfertigt

Die Kündigung wurde nach eingehender Prüfung des Sachverhalts gerichtlich angefochten: "Aufgrund der schlechten Chancen am Arbeitsmarkt in naher Zukunft eine neue Arbeitsstelle zu finden sowie der Betreuungspflicht für ein minderjähriges Kleinkind, wurde die Kündigung als sozial ungerechtfertigt eingestuft“, sagte Wolfram Wiegele, AK-Arbeitsrechtsexperte.

Eine Abschlagszahlung in der Höhe von 33.600 Euro und eine Ausstellung eines qualifizierten Dienstzeugnisses wurde für die Dienstnehmerin erstritten. „Langjährige Treue sollte belohnt werden und nicht mit einer Kündigung enden. Der Rechtsschutz der Arbeiterkammer Kärnten hilft allen AK-Mitgliedern kostenlos“, sagte AK-Präsident Günther Goach.