Uhu von der Seite
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Uhu verendete qualvoll

Ein ungewöhnlicher Fall von Tierquälerei beschäftigt die Polizei seit einem Jahr. Ein Uhu verendete qualvoll, weil sein Besitzer ihm viel zu enge Bänder an den Beinen angelegt hatte. Die Staatsanwaltschaft muss nun prüfen, ob Anklage erhoben wird.

Exotische Reptilien oder gar Wildvögel zu halten ist unter Auflagen erlaubt, aber trotzdem problematisch. Im Mai 2020 fanden Jäger das eineinhalb Jahre alte Uhu-Weibchen im Granitztal bei St. Paul im Lavanttal. Das Tier war erstaunlich zutraulich und sehr geschwächt. An den Beinen trug es Bänder, wie sie Falkner verwenden. Dieses sogenannte Geschüh war aber viel zu eng genäht, das Tier war bereits bis auf die Knochen offen, maden befanden sich in den Wunden.

Uhu verendete qualvoll

Ein ungewöhnlicher Fall von Tierquälerei beschäftigt die Polizei seit einem Jahr: Ein Uhu verendete qualvoll, weil er von seinem Besitzer falsch gehalten wurde.

Uhu verendete kurz darauf

Tierfreunde samt Tierarzt nahmen das Geschüh ab. Doch die Beine des Uhu waren bereits so schwer geschädigt, dass er kurz drauf verendete. Seither wird ermittelt. Der Besitzer des beringten Vogels wurde vom Landeskriminalamt, der Polizei St. Paul im Lavanttal und einem Experten der Polizei Viktring, in der Steiermark ausfindig gemacht.

Es sei ein Erfolg mehrerer Monate langer, akribischer Arbeit, sagte die Polizeisprecherin Waltraud Dullnig: „Letztendlich hat man herausgefunden, dass der Vogel im Burgenland gekauft und im Bezirk Deutschlandsberg in der Steiermark gehalten wurde und von dort ins Lavanttal weggeflogen ist. Der Mann in der Steiermark hat den Vogel legal besessen.“ Er habe jedoch nicht die Ausbildung zur Haltung.

Bein der Eule wird vom Band befreit
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Die Riemen an den Beinen waren viel zu eng angelegt

Besitzer will Bänder fachgerecht angelegt haben

Der Besitzer gab an, das Geschüh sei ordnungsgemäß angelegt gewesen. Für die Kriminalisten ist der Fall jetzt abgeschlossen. Die bundesländerübergreifenden Ermittlungen dauerten ein Jahr. „Eine Zusammenarbeit in diesem Ausmaß ist nicht üblich“, sagte Dullnig, „aber es ist ein dementsprechend umfangreicher Akt, der sich von der Steiermark bis ins Lavanttal zieht“.

Der Mann wird der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt, hieß es von der Polizei. Bei Tierquälerei und Gefährdung des Tierbestandes beträgt der Strafrahmen bis zu zwei Jahre Haft.