Sparbuch und Eurobanknoten
APA/dpa/Daniel Karmann
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Wirtschaft

Neuregelung für Sparbücher

Ein Sparbuch gilt – trotz Inflation und niedriger Zinsen – als die sicherste Form, Geld anzulegen. Ein Argument für das Sparbuch war bisher immer, dass es bis zu einer eingelegten Summe von 15.000 Euro anonym bleibt und bei einer Verlassenschaft nicht eingerechnet wird. Das ist jetzt nicht mehr der Fall.

Banken müssen nach dem Tod eines Menschen verpflichtend melden, welche möglicherweise anonymen Sparbücher der Verstorbene besaß. Das ist seit einer Entscheidung des obersten Gerichtshofs im Frühling neu, bestätigt Kärntens Bankensprecherin Herta Stockbauer. Bisher gab es für Losungswortsparbücher mit einer Einlagesumme von maximal 15.000 Euro keine rechtliche Grundlage dafür. Nun muss eben jedes Sparbuch gemeldet werden, außer, wenn unzweifelhaft belegt werden kann, dass das Sparbuch nicht einem Nachlass zuzuordnen ist, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme.

Höhere Gebühren zu erwarten

Das bedeutet für die Erben in der Regel ein teureres Verlassenschaftsverfahren als bisher. Denn die Kleinbetragssparbücher bis 15.000 Euro waren quasi „herrenlos“ und wurden nicht zur Erbmasse dazugezählt, sofern nicht alle wussten, dass sie existieren. Es fielen dafür auch keine Kosten für Gerichtsgebühren oder Notar-Honorare an. Erfried Bäck, Präsident der Notariatskammer Kärnten, sagt, die Gerichtsgebühren dürften sich erhöhen: „Sie entsprechen derzeit fünf Tausendsteln des Wertes des reinen Nachlassvermögens; mindestens aber 77 Euro. Die Gerichtskommissionsgebühr, die vom Gericht bestimmt wird, wird möglicherweise auch höher werden, wenn man in eine höhere Bemessungsgrundlage fällt.“

Mehr Transparenz

Die Änderung mache Erben und vererben aber auch sicherer, sagt der Sprecher der Notare, denn Vermögen könne nicht mehr abgezweigt oder verheimlicht werden. Es werde künftig nicht mehr so wie jetzt häufig Fragen nach Sparbüchern bei Verlassenschaftsabhandlungen geben. „Damit ist auch das Verlustrisiko weniger hoch, wenn man sich legitimieren lässt. Es kommt gelegentlich vor, dass Sparbücher tatsächlich verloren gehen oder von dementen Menschen verheizt werden. Dann war das Sparguthaben bis jetzt unter Umständen ganz weg. Auch das ist ein zusätzlicher Sicherheitsaspekt.“

Eine Bestrebung der Banken, Losungswortsparbücher gänzlich abzuschaffen, gebe es nicht, sagt Herta Stockbauer, Spartenobfrau für Banken in der Wirtschaftskammer Kärnten. Es sei die Entscheidung der jeweiligen Bank-Institute, dieses Produkt weiter anzubieten oder nicht. Allerdings gebe es seit Jahren einen Trend weg vom Sparbuch hin zu Online-Einlagekonten, weil das Geld in diesem Fall auch digital verfügbar bleibe. Bestehende Losungswortsparbücher blieben trotz fortschreitender Digitalisierung unverändert bestehen, so Stockbauer.