Bischof Alois Schwarz in der Kirche
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Chronik

Ermittlungen gegen Schwarz eingestellt

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen im Finanzstrafverfahren gegen den ehemaligen Kärntner und mittlerweile St. Pöltener Diözesanbischof Alois Schwarz eingestellt. „Mangels hinreichender Verdachtslage“, berichteten die „Salzburger Nachrichten“. Es ging um den Verdacht der Hinterziehung von Körperschaftssteuern.

Er habe die Ermittlungen „entspannt verfolgt“, reagierte Schwarz. Es sei ihm von vornherein klar gewesen, „dass an den Vorwürfen nichts dran war. Ich freue mich, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft das jetzt bestätigt hat“, sagte der Bischof am Samstag zur APA. Da alle Ermittlungen final eingestellt seien, „wurde hier ein offizieller Schlussstrich gezogen und wir blicken motiviert nach vorne“.

Ermittlungen wegen Kauf und Verkauf von Liegenschaften

Ermittelt wurde gegen sieben natürliche Personen und zwei Verbände. Es ging um die Geldflüsse rund um den Verkauf von mehreren Wohnungen in Pörtschach am Wörthersee im Jahr 2013. Das Bistum Gurk, das Mensalgut des Diözesanbischofs, hatte 2012 die Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus direkt am See für 1,38 Millionen Euro gekauft. Ein Jahr später wechselten die Immobilien wieder den Besitzer. Käufer war eine Stiftung des Waffenproduzenten Gaston Glock, die 1,5 Millionen bezahlte. Parallel dazu ging von einer anderen Stiftung aus dem Glock-Imperium eine Spende von 600.000 Euro an das Bundesdenkmalamt, das die Renovierung des Stiftes Gurk und die Einrichtung eines neuen Diözesanmuseums betreute.

Bistum erstattete Selbstanzeige

Das Bistum erstattete 2019 nach dem Wechsel von Schwarz nach St. Pölten Selbstanzeige. Diözesanadministrator Engelbert Guggenberger und das Domkapitel hatten sich zu diesem Schritt entschlossen, nachdem der Verdacht auf Steuerhinterziehung in dem Immobiliengeschäft aufgekommen war. Besteht nämlich ein Zusammenhang zwischen dem Kauf und der Spende von 600.000 Euro, wären 25 Prozent Steuer fällig gewesen, somit 150.000 Euro. Ab der Wertgrenze von 100.000 Euro ist Steuerhinterziehung auch strafrechtlich relevant.