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Chronik

Operation trotz Quarantäne: Bedingte Haft

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Donnerstag ein 25-jähriger Mann wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten zu einer Geldstrafe und drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann ließ trotz positivem CoV-Test, Heimquarantäne und Kontaktverbot eine Operation in einem Spital durchführen.

Angesteckt haben dürfte sich der Mann bei einer Autofahrt mit einer Freundin Ende November. Eine Maske trug er dabei nicht: „Wir haben uns beide gesund gefühlt“, gab der Mann am ersten Verhandlungstag im Juni an. Nachdem er von der Erkrankung der Freundin erfuhr, ließ er einen PCR-Test durchführen. Er blieb vor Gericht bei seiner Version, dass ihm von der Bezirkshauptmannschaft zuerst ein positives Ergebnis, anschließend dann aber doch ein negatives Testergebnis mitgeteilt worden sei.

Zweifel an positiven Testergebnissen

Am selben Abend wurde der Mann von einer Ärztin telefonisch kontaktiert. Diese teilte ihm mit, dass er „positiv“ sei und sprach mündlich einen Absonderungsbescheid aus. Das bestätigte die Ärztin als Zeugin auch anhand ihrer Unterlagen, an den konkreten Fall konnte sie sich nicht mehr erinnern. Der 25-Jährige zweifelte jedoch am Ergebnis und ließ am nächsten Tag einen Antigen-Test in einer Apotheke durchführen – das Ergebnis war negativ. Daraufhin kam der Angeklagte auch mit seiner Mutter in Kontakt, konkret brachte er sie mit seinem Auto zum Bahnhof.

Mitpatienten-OPs mussten verschoben werden

Der Angeklagte begab sich dann trotz Quarantäne in ein Klagenfurter Spital, wo er sich einer Knieoperation unterzog. Ein bei der Ankunft durchgeführter Antigentest war negativ. Nachdem der 25-Jährige nach der Operation von Polizeibeamten neuerlich telefonisch über einen Quarantäne-Bescheid informiert worden war, führte das Krankenhaus einen positiven PCR-Test durch. Die beiden Zimmergenossen des 25-Jährigen mussten daraufhin in Quarantäne, ihre Operationen wurden verschoben.

Disput mit Verteidiger über Verfahrenslänge

Am Donnerstag wollte Verteidiger Peter Gradischnig ein epidemiologisches Gutachten sowie weitere Zeugen beantragen. Daraufhin erhob der Angeklagte Einspruch, er könne sich keine weiteren Verhandlungstage leisten, sowohl finanziell als auch durch die psychische Belastung. Nach dem Disput mit seinem Verteidiger legte der Mann dann doch ein Geständnis ab.

Die vom Verteidiger daraufhin beantragte Diversion wurde aus generalpräventiven Überlegungen abgelehnt. „Das wäre in der jetzigen Situation ein völlig falsches Signal“, sagte Richterin Sabine Roßmann. Sie verurteilte den 25-Jährigen zu 200 Tagsätzen zu je fünf Euro, dazu gab es drei Monate bedingte Haft. Der Mann nahm das Urteil sofort an. Da auch Staatsanwältin Sarah Katschnig einverstanden war, ist das Urteil rechtskräftig.