Gericht

Schuldsprüche gegen Frauenbande bestätigt

Der Oberste Gerichtshof hat den Schuldspruch gegen zwei Mitglieder des sogenannten okkulten Frauentrios bestätigt. Sie wurden wegen Mordes, Brandstiftung und Betrugs verurteilt. Insgesamt standen drei Frauen vor Gericht.

Den drei Frauen wurden zahlreiche Straftagen vorgeworfen. Eine 48-Jährige galt als Haupttäterin, die über die anderen eine gewisse Macht hatte und sie zu Mord und Brandstiftung angestiftet haben soll. Sie wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, die Zweitangeklagte, eine damals 44-jährige Ungarin, bekam 20 Jahre Haft.

Pensionistin erwürgt

Sie gab zu, eine Villacher Pensionistin im Herbst 2018 erwürgt zu haben. Die Pensionistin war in die Fänge der Frauen geraten und hatte ihr Testament zu Gunsten der Hauptangeklagten umgeschrieben. Als sie es wieder ändern wurde, war das ihr Todesurteil.

Eine 62-jährige Frau war die Drittangeklagte, sie wurde wegen Betrugs und Beihilfe zur Brandstiftung schuldig gesprochen und erhielt drei Jahre teilbedingte Haft. Unter anderem chauffierte sie die beiden anderen zu den Tatorten.

OLG entscheidet über Strafhöhe

Die Haupt- und Zweitbeschuldigten hatten gegen die Urteile Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Schuldsprüche. Nun entscheidet das Oberlandesgericht Graz über eine etwaige Änderung der Strafhöhe.