Prozess wegen Hassposting
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Gericht

Bedingte Haft für Hassposting

Weil er auf der öffentlichen Facebook-Seite des ehemaligen Kärntner Landtagsabgeordneten Martin Rutter zum Mord aufgerufen hatte, ist am Mittwoch ein 33 Jahre alter Wiener in Klagenfurt zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Vor Richterin Michaela Sanin gab der Mann alles zu und entschuldigte sich für den „Schwachsinn“. Er sei im Lockdown frustriert zu Hause gesessen und habe seinem Zorn Lauf gelassen. Das Posting habe er aber nach einigen Stunden bereits gelöscht.

„Gezielte Anschläge auf Politiker“

Es müsse eine Revolution geben, es werde sich nur etwas ändern, wenn jeder einzelne die Arbeit niederlege. Das werde aber nicht passieren, weil es lauter Feiglinge und Rückgratlose gebe, hatte er geschrieben. Seine Schlussfolgerung: „Wir brauchen gezielte Anschläge auf Politiker.“ Er wurde rasch ausgeforscht, erhielt Besuch vom Verfassungsschutz, und das Verfahren nahm seinen Lauf. Er schrieb einen Brief an die Staatsanwaltschaft, in dem er sich wortreich entschuldigte. Staatsanwalt Stefan Engelbert würdigte das Geständnis, das er nicht unbedingt erwartet hatte. Der Angeklagte entschuldigte sich noch einmal.

Unbescholten und reuig

Die Richterin betonte, es gehe einfach nicht an, seinen Frust auf diese Weise öffentlich abzulassen. Es sei zwar zu keinen konkreten Aufforderungen gekommen, ein bedingter Vorsatz sei aber anzunehmen. Da der Angeklagte aber unbescholten sei und Reue zeige, sei eine unbedingte Haftstrafe nicht nötig. Daher habe sie die Haftstrafe bedingt nachgesehen. Der Wiener nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.