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Coronavirus

„3-G-Regeln“ werden nachgeschärft

Ab dem 15. August ändern sich einige Coronavirus-Regelungen. In Österreich und in einigen Nachbarländern werden die Regelungen ab Sonntag strenger. Ein Impfnachweis etwa gilt nur noch nach der Zweitimpfung. Bei Genesenen soll ab Mitte August auch eine Impfung für den Eintrag in den Grünen Pass reichen.

Ab dem 15. August gilt der „3-G-Nachweis“ nur noch nach einer Zweitimpfung von Biontech, Moderna und Astra Zeneca, sowie einer Erstimpfung von Johnson und Johnson nach dem 21. Tag. Das gilt für alle Bereiche, wo ein „3-G-Nachweis“ nötig ist. Weiterhin kann aber etwa die Gastronomie mit einem negativen Test besucht werden, in der Nachtgastronomie muss es ein PCR-Test sein, der nicht älter als 72 Stunden ist. In Österreich gilt auch ein Nachweis von neutralisierenden Antikörpern für drei Monate. Ab Sonntag, reicht auch bei Genesenen eine Impfung, die dann im Grünen Pass eingetragen werden kann.

Verschärfungen in Slowenien

Noch strenger sind die Regeln bei Reisen in viele andere Länder, so auch ab Sonntag nach Slowenien. Dort wird nur noch eine Zweitimpfung anerkannt. Diese muss bei Biontech/Pfizer mindestens sieben Tage her sein, bei Moderna 14 Tage, bei AstraZeneca reicht eine Impfung, die 21 Tage her ist, bei Johnson und Johnson müssen es 14 Tage sein.

Antikörpertests gelten bei der Einreise nach Slowenien generell nicht. Es muss eine überstandene Erkrankung mit einem ärztlichen Zertifikat nachgewiesen werden, dazu eine Impfung. Weiterhin anerkannt werden negative Testnachweise. Wobei der PCR-Test nicht älter als 72 Stunden und der Antigentest nicht älter als 48 Stunden sein darf. Diese Bestimmungen gelten ab Sonntag nicht nur bei der Einreise nach Slowenien, sondern auch bei der Durchreise, etwa für einen Urlaub in Kroatien.

Regelungen in Italien bleiben gleich

Bei der Einreise nach Italien gelten nach wie vor nur zwei Impfungen, wobei die zweite mindestens zwei Wochen her sein muss. Ausnahme ist Johnson und Johnson, wo eine Impfung reicht. Auch eine Bestätigung einer überstandenen Covid-Infektion ist ausreichend. Ebenso wie ein negativer PCR oder Antigentest, diese dürfen jeweils nicht älter als 48 Stunden sein. Nötig ist auch eine elektronische Vorab-Registrierung.

Generell gilt: Wer ins Ausland reist, sollte sich vor Reiseantritt über die jeweiligen Bestimmungen informieren, denn diese ändern sich ständig.