Chronik

Sechs Monate Haft wegen Stalkings

Ein Grieche ist am Donnerstag wegen beharrlicher Verfolgung am Landesgericht Klagenfurt zu sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Er hatte seine Ehefrau durch Stalking bedrängt. Es war bereits die zweite Verurteilung, beim ersten Mal hatte er vier Monate bedingte Haft erhalten.

Diese bedingte Strafnachsicht wurde nicht widerrufen, aber die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. Das Urteil vom Donnerstag ist bereits rechtskräftig. Der Angeklagte hatte private Bild- und Videoaufnahmen der Betroffenen an verschiedene Stellen gesandt und auf einer eigenen Website veröffentlicht. Zudem hatte er ihr eine große Anzahl an E-Mails gesendet.

Streit um das Sorgerecht

Streitpunkt war das Sorgerecht um die gemeinsamen Kinder, welches ihm aus seiner Sicht zu Unrecht entzogen wurde. Die Verteidigung sprach daher auch von den E-Mails als Hilferuf. Es gebe etliche Zivilverfahren um das Besuchsrecht, die seit Jahren nicht entschieden seien. „Sein Anliegen ist es, seine Kinder zu sehen.“ Außerdem sei er in wesentlichen Punkten geständig.

Richter: Fühlen Sie sich schuldig

Richter Christian Liebhauser-Karl fragte nach und erinnerte daran, dass es eine objektive und subjektive Tatseite gebe. Der Angeklagte bestreite zwar nicht, dass er es getan habe, aber „fühlen Sie sich schuldig?“ „Schuldig für was? Ich habe nicht verneint, dass ich E-Mails gesendet habe.“

Für ein Geständnis müsse er sich schuldig fühlen, die Lebensumstände der Betroffenen beeinträchtigt zu haben, erklärte der Richter. „Würden Sie es wieder machen?“ „Natürlich nicht.“ Es tue ihm immer leid, wenn er etwas Illegales tun würde. Inwieweit die subjektive Tatbestände von ihm anerkannt wurden blieb unklar. Ein Problem war es möglicherweise, dass der Grieche kein Deutsch sprach und die Übersetzung für ihn ins Englische erfolgte, was nicht seine Muttersprache ist.

Besserung versprochen

Staatsanwältin Karin Schweiger fragte ihn, ob er verstanden habe, dass jede Kontaktaufnahme mit seiner Ehefrau verboten ist? Er bejahte und versprach, dass er sich daran halten werde. Der Richter machte deutlich, dass er den Strafrahmen von bis zu einem Jahr nicht ausgereizt habe und der Angeklagte dies nun als Chance aufgreifen könne.