Coronavirus

Land will derzeit keine Impfpflicht

Die SPÖ-ÖVP-Koalition in der Landesregierung ist zurückhaltend, was eine mögliche Impfpflicht im Landesdienst betrifft. Niederösterreich preschte vor und verlangt ab 1. September auch bei Kindergarten- und Schulpersonal eine Covid-Impfung. In Kärnten verlangen dies ab Herbst die privaten Spitäler.

Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) setzt bisher auf Freiwilligkeit und Aufklärung. Mit dem Koordinationsgremium sei besprochen, dass derzeit keinerlei Aufnahmekriterien herangezogen werden, sagte Kaiser. „Was wir prüfen ist, ob das im Gesundheitsdienst, im Bereich der Landeskrankenanstalten ein Kriterium sein kann, aber kein allein entscheidendes Kriterium. Ich möchte die Situation weiter beobachten.“ Kaiser sprach sich zudem für einen bundesweit einheitliche Regelung aus.

Koalitionspartner Martin Gruber (ÖVP) sagte zu dem Vorstoß seiner Parteikollegen aus Niederösterreich, er könne sich zwar im Gesundheits- und Pflegebereich eine Impfung als Voraussetzung für eine Neuanstellung vorstellen, im Bereich des Schul- und Kindergartenpersonals setze er aber auf die Eigenverantwortung der Pädagoginnen und Pädagogen. Besonders, weil Kinder nicht zu der Gruppe gehören, die oft schwer erkranken, so Gruber.

„Nachholbedarf im mobilen Bereich“

Pflegegewerkschafter Valid Hanuna sagte, im stationären, privaten Pflegebereich sei die Durchimpfungsrate jetzt schon sehr hoch, im mobilen Bereich gebe es noch Nachholbedarf. Dennoch sei er gegen ein „Drüberfahren“ über die Menschen mit einer Impfpflicht, obwohl der Schutz durch eine Impfung sinnvoll sei, so Hanuna.

Wie auch immer sich die Politik entscheidet, die Privatspitäler in Kärnten wollen eine Impfpflicht für neu angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab Oktober einführen. Michael Steiner, der Gesamtleiter der Krankenhäuser der Elisabethinen und des Krankenhauses St. Veit sagte, das Personal müsse sich auch jetzt schon gegen gewisse Krankheiten impfen lassen, das gelte dann auch für Covid.

„Impfnachweis darf verlangt werden“

Diese Impfpflicht für Neuanstellungen sei rechtlich auch jetzt schon gedeckt, außer es liegen medizinische Gründe für eine Nichtimpfung vor, sagte Jurist Max Turrini von der Arbeiterkammer. In dem meisten Branchen sei die Frage zulässig, vor allem bei den Krankenanstalten, wo die Mitarbeiter Kontakt mit Patienten haben. Im laufenden Arbeitsverhältnis gebe es derzeit keine gesetzliche Grundlage für eine Impfpflicht.

Generell könnten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch von bereits angestellten Mitarbeitern einen Impfnachweis verlangen, so Turrini. Ohne Impfung sei dann eine Maskenpflicht rechtlich wohl gedeckt. Denn man habe Schutzpflichten gegenüber den Mitarbeitern und Kunden. Im Einzelfall seien Versetzungen wohl auch möglich, zum Beispiel, wenn jemand Kontakt zu Immunsupprimierten habe. Es müsse aber immer die Verhältnismäßigkeit gegeben sein, so Turrini. Österreichweit ist derzeit eine Impfpflicht kein Thema.

Team Kärnten gegen Impfzwang

Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer sagte, er halte nichts vom Vorgehen Niederösterreichs, er erachtet jede Form von Druck, sich impfen lassen zu müssen, als absolut unangebracht. „Es stärkt auch keinesfalls das Vertrauen in die Impfung, wenn es jetzt Debatten über eine Impfverpflichtung gibt.“

Köfer sagte, für ihn stehe fest, dass die Vornahme einer Impfung nicht mit einer sozialen Teilhabemöglichkeit oder einer beruflichen Tätigkeit verknüpft werden dürfe. „Ob man sich impfen lässt oder eben nicht, muss immer die höchstpersönliche Entscheidung eines jeden Menschen bleiben.“