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Chronik

13 Kilo Heroin importiert: Jahrelange Haft

Am Landesgericht Klagenfurt sind am Freitag zwei Kärntner wegen Suchtgifthandels zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt worden. Sie sollen mit Drogengeschäften mindestens 500.000 Euro kassiert haben. Ein 36-jähriger Mann fasste sieben Jahre Haft aus, ein 27-Jähriger vier Jahre.

Ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin sah es als erwiesen an, dass die beiden für den Import von knapp zehn Kilogramm Heroin und 3,5 Kilogramm Kokain nach Kärnten verantwortlich waren und die Drogen teilweise weiterverkauften.

Angeklagte seit Jahren drogenabhängig

Die beiden Männer sind bisher unbescholten, aber seit Jahren drogenabhängig. Staatsanwältin Denise Ebner listete zu Prozessbeginn die den Männern angelasteten Mengen der ins Land geschmuggelten Drogen auf. Der 36-Jährige hatte das Suchtgift – teilweise auf Bestellung des zweiten Angeklagten – aus Slowenien geholt. Über die Jahre hinweg seien so immer größere Mengen zusammengekommen, die Grenzmenge war schlussendlich über das mehr als 400-Fache überschritten, weshalb den beiden Angeklagten bis zu 15 Jahre Haft gedroht hatten.

Der 27-Jährige, vertreten durch Philipp Tschernitz, erklärte gleich zu Prozessbeginn, reinen Tisch machen zu wollen. Er bestätigte die Angaben, die er vor der Polizei gemacht hatte und räumte bereitwillig ein, im großen Stil Heroin bestellt, konsumiert, aber auch weiterverkauft zu haben: „Ich bin aus der Spirale nicht mehr herausgekommen.“

Teils keine Erklärung für hohe Mengen

Auch der angeklagte 36-Jährige bekannte sich schuldig, legte jedoch gleich zu Prozessbeginn eine Liste vor, laut der er „nur“ 4,8 Kilogramm Heroin und ein Kilogramm Kokain nach Österreich gebracht habe. Die Mengen, von denen der 27-Jährige angegeben habe, sie von ihm bekommen zu haben, würden nicht stimmen, beteuerte er. Auf die Frage der Staatsanwältin, warum dieser eine so viel höhere Menge angeben und damit auch sich selbst so massiv belasten sollte, konnte er aber keine richtige Erklärung bieten.

Geständnis als „Beitrag zur Wahrheitsfindung“

Das umfassende Geständnis des 27-Jährigen führte Richterin Sanin dann auch in ihrer Urteilsbegründung als wesentlichen Milderungsgrund an, der „Beitrag zur Wahrheitsfindung“ habe diesem wohl zwei Jahre Haft erspart. Dieser Milderungsgrund fiel bei dem 36-Jährigen weg – doch mehrmals habe der Schöffensenat bei den Mengen der Drogen zugunsten des Angeklagten entschieden. Ursprünglich angeklagt war nämlich sogar der Import von 12,8 Kilogramm Heroin.

Der 27-Jährige nahm das Urteil an, Christine Lanschützer erbat für ihren Mandanten drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Ebner gab keine Erklärung ab. Das Urteil war damit nicht rechtskräftig.