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Politik

Birnbacher-Millionen: Zuversicht beim Land

5,2 Millionen Euro sind laut dem Kärntner Landesrechnungshof noch aus der Causa Birnbacher offen. Der Vorwurf, dem Land könnten die Anwaltskosten über den Kopf wachsen, wird von der Beteiligungsverwaltung aber in Abrede gestellt. Man sei optimistisch, die anstehenden Forderungen samt Zinsen zurückzubekommen.

Der Landesrechnungshof nahm die Eingänge und Kosten unter die Lupe, die bisher in und durch die Causa Birnbacher entstanden sind. Beim Verkauf der Hypo-Bank im Jahr 2007 hätte der Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher zwölf Millionen Euro bekommen sollen, nach öffentlicher Diskussion wurde das Honorar auf sechs Millionen halbiert. Später stellte sich heraus, dass nur 300.000 Euro angemessen gewesen wären. Knapp drei Millionen Euro wurden bezahlt, trotzdem sind weiterhin 5,2 Millionen Euro an Forderungen offen. Vereinfacht gesagt verdoppelte sich die noch ausständige Summe durch die mittlerweile angefallenen Zinsen – mehr dazu in Causa Birnbacher: Noch 5,2 Mio. Euro offen.

Übersteigen Anwaltskosten bald den Nutzen?

Außerdem wurde vom Rechnungshof aber auch kritisiert, dass bisher allein 900.000 Euro an Anwaltskosten angefallen seien. Allein die Exekutionsverfahren gegen Birnbacher und Martinz hätten bereits mehr als 250.000 Euro gekostet.

In der Öffentlichkeit könnte also durchaus der Eindruck entstehen, dass sich in den letzten Jahren wenig bewegt hat, also kaum noch Geld ans Land zurückfließt, während die Anwaltskosten hoch sind. Können die Kosten davon galoppieren? Kann der Schaden durch laufende Kosten noch höher werden? Und muss das Land den Rest abschreiben? Martin Payer, Vorstand der Kärntner Beteiligungsverwaltung, arbeitet im Auftrag des Landes an der Rückforderung der Birnbacher Millionen. Er sagte dazu: „Dass die Anwaltskosten höher sein werden als die Rückführungen der ausstehenden Forderungen, kann ich ausschließen.“

Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre

Der Landesrechnungshof stellte in seinem Bericht auch die Frage, ob die Fortführung von Gerichtsverfahren überhaupt sinnvoll sei, mit dem Hintergrund, Kosten zu sparen. Martin Payer sieht die Situation nicht so kritisch, im Gegenteil: "Auf jeden Fall, ich bin da optimistischer und gehe davon aus, dass es uns gelingen wird, am Ende des Tages auch alle offenen Forderungen einzubringen und sicherzustellen, dass dem Land Kärnten aus diesen Transaktionen kein Schaden entsteht.“ Die Verjährungsfrist betrage 30 Jahre.

Sogar Gewinn wegen anfallender Zinsschuld möglich

Im besten Fall könnte, abgesehen vom Imageschaden, rein finanziell sogar ein Gewinn für das Land entstehen. Dann nämlich, wenn alle offenen Forderungen inklusive der mittlerweile entstandenen 2,4 Millionen Euro an Zinsen fließen werden. "Das ist richtig, das Urteil hat vier Prozent Verzugszinsen vorgesehen. Die Zinsen machen einen großen Teil der noch bevorstehenden Forderungen aus – es wäre eine Verzinsung von vier Prozent über all die Jahre. Dementsprechend höher wären auch die Rückflüsse, als die damaligen 5,7 Millionen.“

Auf dem Kapitalmarkt wären vier Prozent Zinsen nicht erreichbar gewesen. Mit jedem weiteren Tag fallen Zinsen von rund 524 Euro an und erhöhten die Forderung der Nachtragsverteilungsmasse.

Ruhende Verfahren bedeuten oft einen Vergleich

Zu den ruhend gestellten Verfahren mit dem mittlerweile pensionierten Steuerberater Dietrich Birnbacher und dem früheren ÖVP-Chef Josef Martinz – man kann von Vergleichsverhandlungen im Hintergrund ausgehen. Denn erst im Juni ist beispielsweise das Exekutionsverfahren des Campingplatzes von Martinz einvernehmlich ruhend gestellt worden. Laut Aussagen von Gerichtssprecherin Eva Jost Draxl erfährt das Gericht nicht, warum Parteien Verfahren ruhend stellen, meist seien es aber Vergleichsverhandlungen. Und das wird von den befragten Stellen nicht bestritten. Lediglich mit den Haider-Erbinnen sind bisher alle Vergleichsverhandlungen gescheitert.