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Chronik

Nichten missbraucht: 30 Monate Haft

Weil er seine kleinen Nichten missbraucht hat, ist ein 50-jähriger Mann am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt zu 30 Monaten unbedingter Haft und einem Teilschmerzensgeld von 200 Euro verurteilt worden.

Dem Angeklagten wurde schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen und Vergewaltigung vorgeworfen. Der Tatzeitraum betraf die Jahre von 2004 bis 2008, die Betroffenen waren seine Nichten, damals fünf bis neun Jahre alt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Angeklagter geständig aber wortkarg zu Missbrauch

Richter Gernot Kugi, der dem Schöffensenat vorsaß, fragte den Angeklagten nach einer Erklärung für sein Verhalten. „Ich weiß nicht, wieso ich das gemacht habe. Mir tut alles leid, dass ich es gemacht habe“, antwortete dieser. Der Richter verwies auf den langjährigen Zeitraum der Taten und wollte mehr vom Angeklagten über die Taten wissen: „Wenn Sie ein Geständnis machen wollen, müssen Sie auch etwas dazu sagen.“ Er habe es verdrängt und auch nicht wahrhaben wollen, deswegen sei er auch vorher nicht geständig gewesen, meinte der Angeklagte. Er bejahte jedoch die Nachfrage, dass er seine Nichten zu sexuellen Handlungen aufgefordert habe.

Verteidiger: Auf Warteliste für Psychotherapie

Der Verteidiger verwies darauf, dass der Angeklagte auf einer Warteliste für eine Psychotherapie stehe und zudem bereits jeweils 500 Euro Schmerzensgeld an die Nichten gezahlt habe. Der Richter wollte daraufhin wissen, warum er eine Therapie machen wolle. „Damit ich kapiere, was ich damals gemacht habe, damit ich es nicht noch mal mache.“ Die Frage, ob er zurzeit etwas mit Kindern zu tun habe, verneinte der Angeklagte.

er Sachverständige Walter Wagner hatte den Angeklagten psychiatrisch-neurologisch begutachtet. Es bestehe eine Pädophilie, aber keine weiteren psychologischen Störungen. Seine intellektuelle Begabung sei im unteren Durchschnittsbereich. Bei den Taten sei er zurechnungsfähig gewesen. Er habe aber ein vergleichsweise geringes Rückfallrisiko.

Staatsanwalt: Geständnis „in solchen Fällen selten“

Im Plädoyer hielt Staatsanwalt Christian Pirker dem Angeklagten zugute, dass er geständig sei, dies sei „in solchen Fällen eher selten“. Außerdem sei es durch die Einschränkung der Intelligenz glaubhaft, dass er die Taten verdrängt habe. Vor allem aber erspare er den Mädchen einiges durch sein Geständnis, da ihnen Glauben geschenkt werde, was ein wesentlicher Milderungsgrund sei.

In der Begründung des Urteils erklärte der Richter die Unbedingtheit der 30 Monaten Freiheitsstrafe mit der Schwere der Tat, bei einer bedingten Strafe drohe eine Bagatellisierung. Das Teilschmerzensgeld von je 200 Euro kommt zu den bereits geleisteten 500 Euro hinzu