Tafel mit Aufschrift Landesrechnungshof Kärnten
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Politik

Causa Birnbacher: Noch 5,2 Mio. Euro offen

In der Causa Birnbacher waren mit Ende 2020 noch 5,2 Millionen Euro an Forderungen offen. Es handelt sich dabei um Geld, das im Zuge des Hypo-Verkaufs zu Unrecht an Steuerberater Dietrich Birnbacher geflossen ist, sowie um Zinsen, heißt es dazu vom Kärntner Landesrechnungshof über die Rechtsansprüche des Landes.

Der Kärntner Landesrechnungshof hat nun die Bemühungen des Landes Kärnten untersucht, das Geld zurückzubekommen. Er empfiehlt, Erfolgsaussichten und Prozessrisiken zu beurteilen und die Ansprüche samt Zinsen geltend zu machen.

Land versucht 5,7 Millionen zurückzubekommen

Im Zuge des Hypo-Verkaufs durch das Land Kärnten im Jahr 2007 hätte Birnbacher für ein Gutachten zwölf Millionen Euro bekommen sollen, erst nach massiven Protesten war das Honorar auf sechs Millionen Euro reduziert worden („Patriotenrabatt“). Im folgenden Strafprozess gestand Birnbacher, dass das Honorar teilweise an die Parteien des ehemaligen freiheitlichen Landeshauptmannes Jörg Haider und des Ex-ÖVP-Chefs Josef Martinz fließen hätte sollen. Sowohl Martinz als auch Birnbacher wurden rechtskräftig verurteilt. Das Landesgericht Klagenfurt hatte im Nachhinein für die Leistungen von Birnbacher 300.000 Euro Entgelt als angemessen befunden. Seither versucht das Land Kärnten, die 5,7 Millionen Euro, die zu viel ausbezahlt wurden, zurückzubekommen. Das Gericht hatte die Schadensersatzansprüche der Nachtragsverteilungsmasse zugesprochen.

Hohe Forderung offen: Täglich 524 Euro Zinsen

In dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht listete der Landesrechnungshof detailliert auf, wie viel bereits zurückbezahlt wurde. Mit dem Ergebnis, dass die Forderungen zum Stand 31. Dezember 2019 einschließlich Zinsen- und Kostenersatzansprüchen „trotz der bisher geleisteten Schadenersatzleistungen in Höhe von 2,94 Millionen Euro noch immer 5,03 Millionen Euro“ betrugen. Mit jedem weiteren Tag fielen Zinsen von rund 524 Euro an und erhöhten die Forderung der Nachtragsverteilungsmasse – mit 31. Dezember 2020 sei also von einem offenen Forderungsstand von 5,21 Millionen Euro auszugehen gewesen.

Vergabe an Anwälte „teilweise nicht nachvollziehbar“

Die Nachtragsverteilungsmasse beauftragte in der Causa sechs Anwaltskanzleien. Hier kritisierte der Landesrechnungshof, dass die Vergaben teilweise nicht nachvollziehbar seien, „weil sie mangelhaft dokumentiert sind“. Die Prozess- und Anwaltskosten, die bis Ende 2020 angefallen sind, betragen rund 900.000 Euro, wovon die Nachtragsverteilungsmasse bis Ende 2020 schon rund 760.000 Euro bezahlt hatte.

Haider-Erben: Verfahren „gegebenenfalls fortsetzen“

Laut Landesrechnungshof hatte die Nachtragsverteilungsmasse außergerichtliche Einigungen angestrebt – sowohl mit Birnbacher als auch mit Martinz waren diese Versuche aber gescheitert, weshalb Exekutionsverfahren eingeleitet wurden. Auch im Fall der Haider-Erben sei keine außergerichtliche Einigung gelungen, das Verfahren wurde im Jahr 2018 ruhend gestellt. Was das – seit 2019 ruhende – Verfahren gegen Birnbacher und dessen Familie angeht, wird empfohlen, „die Erfolgsaussichten und Prozessrisiken zu beurteilen und das Verfahren gegebenenfalls fortzusetzen“.

Was die beiden – ebenfalls verurteilten – Vorstände der Kärntner Landesholding angeht, erreichte die Nachtragsverteilungsmasse im Fall des einen Vorstands die Exekution des Liegenschaftsvermögens, das jedoch belastet war. Im Fall des anderen Vorstands schloss sie sich dem Privatkonkurs an. Weiters ging die Nachtragsverteilungsmasse gegen ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der Kärntner Landesholding gerichtlich vor: „Aus prozessökonomischen Gründen und da unklar ist, ob die Ansprüche verjährt sind, hat die Rechtsvertretung die Schadenersatzsprüche bisher nicht geltend gemacht“, so der Rechnungshof, der empfiehlt, „zu hinterfragen welche rechtlichen und prozessökonomischen Gründe gegen eine weitere Verfolgung der Ansprüche sprechen würden“.

Land zuversichtlich was Forderungen anbelangt

Der Vorwurf, dem Land könnten die Anwaltskosten über den Kopf wachsen, wird von der Beteiligungsverwaltung aber in Abrede gestellt. Man sei optimistisch, die anstehenden Forderungen samt Zinsen zurückzubekommen.