Gericht

76-Jährige nach Schlägen erblindet

Eine 38 Jahre alte Frau ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Sie soll ihre Mutter wiederholt so sehr geschlagen und misshandelt haben, dass die Pensionistin auf einem Auge erblindete und am anderen 60 Prozent Sehkraft einbüßte.

Die Anklage lautete auf schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die 38-Jährige stand wegen Misshandlung ihrer Mutter schon mehrfach vor Gericht. Zweimal wurde sie wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt und auch schon aus der Wohnung weggewiesen.

Mutter immer wieder geschlagen

Gleich nach dem letzten Urteil kam es zwischen den beiden Frauen, die seit 2019 gemeinsam in einer Wohnung in Villach lebten, wieder zu Streitigkeiten und Gewalt. Im Jänner, März und April 2020 schlug die Tochter ihrer 76 Jahre alten Mutter ins Gesicht und verletzte sie dabei durch Faustschläge an den Augen, obwohl sie nach einer vorangegangen Attacke erst operiert worden war. Das rechte Auge erblindete, beim linken verlor die Mutter 60 Prozent ihrer Sehkraft. Vor Richterin Michaela Sanin bekannte sich die Angeklagte weitgehend schuldig. Was passiert sei, tue ihr Leid, „ich hatte meine Emotionen nicht im Griff“. Die Mutter hatte im Krankenhaus andere Gründe für die Verletzungen angegeben, um die Tochter zu schützen.

Auf die Frage, warum es zu den Gewaltattacken auf die Mutter gekommen sei, blieb die Frau vage. Kleinigkeiten seien der Auslöser gewesen und sie sprach von ungelösten familiären Problemen in der Vergangenheit. Die Frau sei bei den Taten voll zurechnungsfähig gewesen, sagte der psychiatrische Sachverständige. Er attestierte aber eine leichte paranoide Störung. Die 38-Jährige habe das Gefühl, dass die ganze Welt gegen sie gerichtet sei.

Opfer musste nicht aussagen

Weil sich die Angeklagte weitgehend geständig zeigte, musste ihre Mutter nicht vor Gericht aussagen. Sie flüchtete nach den Übergriffen im April letzten Jahres aus der gemeinsamen Wohnung und wird vom Gewaltschutzzentrum betreut. Kontakt gibt es zwischen Mutter und Tochter nicht mehr.

Der Schöffensenat verurteilte die Frau zu zwei Jahren unbedinger Haft, der Zahlung von Schmerzensgeld und zur Haftung für Spätfolgen. Die unbedingte Haftstrafe sei auch deshalb gerechtfertigt, weil die Angeklagte kein wirklich reumütiges Geständnis abgelegt habe. Zudem sei das Opfer besonders schutzbedürftig.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.