Chronik

Verkehrsverbund zog Kündigung zurück

Die Kündigung eines Mitarbeiters des landesnahen Verkehrsverbundes Kärnten ist vom Tisch, teilte der ÖGB Kärnten am Mittwoch mit. Der ÖGB vermutete einen Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsratsgründung.

Die Kündigung des Mannes wurde einen Tag vor Verhandlungsbeginn am Arbeits- und Sozialgericht zurückgenommen. Die Gewerkschaft hatte einen Zusammenhang zwischen der Kündigung und der Gründung eines Betriebsrates geortet, in den der Mitarbeiter involviert gewesen sei.

Verkehrsverbund sprach von Umstrukturierungen

Laut ÖGB wurde die Betriebsratswahl durch die Verkehrsverbundmitarbeiter mittlerweile eingeleitet. Der Verkehrsverbund hatte einen Zusammenhang zwischen der Kündigung und der Betriebsratsgründung stets zurückgewiesen, der Mann sei wegen Umstrukturierungen gekündigt worden.

ÖGB-Vorsitzender Hermann Lipitsch sagte, er sei froh, dass es so gekommen sei. Er merkte aber an, dass ein Familienvater mit einer Beeinträchtigung, der zu 60 Prozent behindert sei, einige Wochen im Ungewissen geblieben sei. Da sei es wichtig, dass die Gewerkschaft sich auf die Hinterbeine stelle und für solche Menschen kämpfe.

„Kein Zusammenhang mit Betriebsrat“

Aus dem Büro von Landesrat Sebastian Schuschnig hieß es dazu am Mittwoch, dass sich in den Gesprächen der Eindruck verfestigt habe, dass die Kündigung in keinem Zusammenhang mit der Gründung eines Betriebsrates gestanden sei. Denn die Gründung sei unabhängig von dieser Personalentscheidung weiter gelaufen. Am Tag des Bekanntwerdens der Kündigung habe Schuschnig bereits die Weisung an die Geschäftsführung erteilt, sämtliche Maßnahmen zur Geltendmachung von arbeitsverfassungsrechtlichen Rechten der Belegschaft zu unterstützen.

Schuschnig wollte mit Beteiligten sprechen

Sebastian Schuschnig sagte: „Die Weisung zur Zurücknahme der Kündigung hat es deshalb jetzt gegeben, weil ich zuerst Gespräche führen wollte mit allen Beteiligten. Allen voran, dem betroffenen Mitarbeiter selbst. Tatsache ist aber natürlich auch: Für mich steht der öffentliche Verkehr und das Wohl der Gesellschaft im Vordergrund und mit wurde von allen Seiten klar bestätigt, dass die fachliche Qualifikation des Mitarbeiters, vollkommen außer Streit. Was es natürlich schon gegeben hat waren Auffassungsunterschiede und Kommunikationsschwierigkeiten zwischen einzelnen Mitarbeitern. Da werden wir uns in den nächsten Wochen zusammensetzen und diese lösen. Das ist aber nichts, was man mit einer Kündigung lösen muss.“