Wasserpolizei am Wörthersee
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Chronik

Tipps für mehr Sicherheit auf dem See

Sommerzeit ist Badezeit. Immer wieder kommt es auch zu gefährlichen Zwischenfällen und auch tödlichen Unfällen wie erst vor ein paar Tagen auf dem Wörthersee. Um das Risiko zu verringern und nicht sich und andere in Gefahr zu bringen gilt es, gewisse Regeln auf dem Wasser zu beachten.

Pandemiebedingt zieht es noch mehr Menschen aufs Wasser als sonst. An den Kärntner Seen herrscht insgesamt mehr Betrieb. Besonders hoch ist die Frequenz an den Wochenenden. Auf Wörthersee, Millstätter See, Ossiacher See, Völkermarkter und Feistritzer Stausee, sowie Klopeiner See ist die Wasserpolizei unterwegs und überwacht die Einhaltung der Regeln.

Sicherheit auf dem See

Auf den Kärntner Seen herrscht derzeit Hochbetrieb. Nach dem Lockdown zieht es auch heuer wieder besonders viele Menschen aufs Wasser. Welche Regeln gelten, worauf man achten sollte und wie man sich bei einem herannahenden Gewitter verhält, ist vielen Wassersportlern aber nicht bewusst.

Viele haben den Fuß zu sehr am Gas

Horst Binder, der Leiter der Wasserpolizei, sagt, Elektro- und Motorbootfahrer hielten oft auch in den Uferschutzzonen die erlaubte Geschwindigkeit nicht ein. Auch auf dem See komme es oft zu generellen Geschwindigkeitsübertretungen.

Wasserpolizei Wörthersee
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Meinhart Maier und Horst Binder auf einer Patrouillenfahrt

Alkohol und Drogen auch auf dem See ein Thema

Schwerpunktkontrollen werden auch in der Nacht durchgeführt, um zum Beispiel durch Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Schwimmer oder Bootsfahrer aus dem Verkehr zu ziehen. Außerdem werden die Natura-2000-Gebiete von den Beamten überwacht. Denn die Schutzzonen dürfen nicht befahren werden, so Binder. Vorrang auf dem Wasser haben Linienschiffe und natürlich die Einsatzkräfte.

Kapuzinerinsel im Wörthersee
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Zwischen der Kapuzinerinsel und Maria Wörth dürfen keine Motorboote fahren

Tipp: Das Wetter immer im Auge behalten

Wer auf dem Wasser unterwegs ist, sollte auch einige andere Regeln kennen. Manche könnten lebensrettend sein. Egal, ob man sich zum Schwimmen oder zum Sport ins Wasser begibt – das Wetter sollte man immer genau beobachten, sagt Manfred Berger. Er betreibt am Wörthersee eine Segelschule.

„Wenn an einem Tag schon zwei, drei Gewitter herumziehen, hat man grundsätzlich schon nichts mehr am See verloren. Da gibt es sehr gute Wetter-Apps oder halt einfach die Augen offen halten und einfach die Wolkenbildung beobachten. Wenn da schwere, schwarze Gewitterwolken sind, hat man spätestens dann den See zu verlassen.“

Tipp: Gelb-oranges Licht bedeutet immer „Sturmwarnung“

Auf den Kärntner Seen gilt zudem zur Warnung vor Sturm folgende Regel: „Wenn die Polizei oder die Wasserrettung mit einem gelb-orangen Funkellicht, so wie man das Blaulicht von der Straße kennt, am See patrouillieren, dann ist das eine offizielle Sturmwarnung. Dann heißt das für alle Wasserbenützer, die Seefläche zu verlassen“, sagt Berger.

Benita Ebner Wasserpolizei Wörthersee
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Benita Ebner von der Wasserpolizei bei einer Kontrollfahrt

Tipp: Das sind die richtigen Handzeichen in einer Notlage

Gerät man in Seenot, gibt es zwei Handzeichen, um andere auf die Gefahrensituation aufmerksam zu machen. Eines davon heißt „müde Fliege“ und steht für ein langsames Heben und Senken der Arme. Beim zweiten Seenotzeichen schwenkt der Betroffene im Wasser die Arme kreisförmig und benutzt zusätzlich – falls vorhanden – eine Flagge, ein Handtuch oder andere Gegenstände, um auf sich aufmerksam zu machen.

Wird so eine Geste vom Ufer, vom Wasser oder von einem anderen Boot aus beobachtet, ist rasches Handeln gefragt. Am besten sei es, sich mit einem Hilfsgerät zum zu Rettenden aufzumachen: „Mit einem Surfer oder mit einem Tretboot, wo sich dann derjenige, der in Seenot ist, festhalten kann.“

Wer nicht selbst Erste Hilfe leisten kann, muss umgehend die Wasserpolizei oder Wasserrettung unter der Nummer 130 bzw. 133 verständigen, um die Rettungskette in Gang zu setzen.

Segel am Wörthersee
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Segler auf dem Wörthersee

Tipp: „Landungsrecht“ in Seenot gilt überall

Wird man in Richtung eines Privatgrundstücks abgetrieben, gilt das „Landungsrecht“, so Berger: „Da soll keiner eine Scham haben, dass er auf einen privaten Grund zugetrieben wird. Man darf bei jedem Privatgrundstück – wenn man in Seenot gerät – anlegen. Der Grundstücksbesitzer muss denjenigen bis zum nächsten öffentlichen Grund über sein Grundstück gehen lassen.“

Damit man erst gar nicht in Seenot gerät, empfiehlt der Experte, immer eine Schwimmhilfe bei sich zu haben, und: „Beim Boot und zusammen bleiben. Nicht einer nach Norden schwimmen und einer nach Süden. Dann ist alles zerrissen und man wird viel schwerer gefunden“.