Landesgericht Klagenfurt außen
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Gericht

Frau wegen Tierquälerei verurteilt

Eine 47-Jährige ist am Mittwoch am Landesgericht zu einer bedingten Haft- und einer Geldstrafe verurteilt worden. Ihr wurde vorgeworfen, insgesamt elf Hunde und mehrere Katzen vernachlässigt zu haben. Bei einer Delogierung soll die Vermieterin des Hauses, in dem die Angeklagte gewohnt hatte, zwei Katzenskelette vorgefunden haben.

Der Prozess gegen die 47-Jährige wurde zuvor bereits zwei Mal vertagt – mehr dazu in Prozess wegen Tierquälerei erneut vertagt. Auch am Mittwoch gab sie an, nicht schuldig zu sein. Konkret soll die Klagenfurterin sieben ausgewachsene Hunde, vier Welpen und mehrere Katzen unzureichend gepflegt haben. Bei den Hunden sagten aber Veterinäre, dass die Tiere in einem guten Zustand gewesen seien. Das könne man von den Katzen jedoch nicht sagen, so Richterin Sabine Roßmann.

Katzenkadaver gefunden

Bei einer Delogierung im November 2020 hat die Vermieterin des Hauses, in dem die Angeklagte gewohnt hatte, zwei Katzenskelette in einem Raum vorgefunden. Das gab die Zeugin vor Gericht an. In dem eigenen „Katzenzimmer“ des Hauses, das laut dem ehemaligen Lebensgefährten der Frau immer verschlossen gewesen sei, wurde von den Vermietern nach der Delogierung ein Bild der Verwüstung vorgefunden. Es war voll mit Blut, Kot und Katzenurin – auch zwei Katzenkadaver wurden dort vorgefunden sowie fünf weitere Katzen, die ohne Wasser und Nahrung gewesen sind. Der Verwesungsgeruch sei auch Monate nachdem der gesamte Boden in dem Zimmer herausgerissen wurde noch zu riechen.

Die Angeklagte gab an, dass sie nicht wisse, wie es dazu gekommen sei. Sie hätte die Katzen immer aus dem Haus gelassen. Der Vermieterin gab sie überhaupt nur an, zwei Hunde zu besitzen. Jegliche Kontaktaufnahme mit der Frau sei auch nach Beschwerden über das Jaulen von Hunden und Katzen gescheitert, so die Vermieterin. Warum die Katzen gestorben sind, können nicht mehr gesagt werden, die Kadaver wurden entsorgt. Es gibt aber über 70 Fotos, die das Leid der Tiere dokumentieren.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Ob die Frau eine psychische Störung hat, kann nicht zweifelsfrei gesagt werden. Darüber gibt es zwei unterschiedliche Gutachten.Die 47-Jährige wurde wegen Tierquälerei zu drei Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.