Landesgericht Klagenfurt außen
ORF
ORF
Coronavirus

„Fristlose“ für Lehrerin: Prozess vertagt

Am Klagenfurter Landesgericht ist der Zivilprozess rund um eine fristlos entlassene Kärntner Lehrerin erneut vertagt worden. Die Frau hatte sich angeblich geweigert, die Coronavirus-Maßnahmen einzuhalten und deswegen ihren Job verloren. Ein Vergleichsangebot der Gegenseite schlug die Frau am Montag aus.

Die Pädagogin soll sich geweigert haben, eine FFP2-Maske zu tragen und die Schüler bei ihren Selbsttests zu beaufsichtigen. Der Prozess war Anfang Juni vertagt worden, am Montag lehnte die 28-Jährige ein Vergleichsangebot der Bildungsdirektion und des Bildungsministeriums ab. Ein Ende der Causa scheint damit auch am dritten Verhandlungstag nicht in Sicht, der Prozess war Montagmittag nach wie vor im Laufen.

Auch Richterin sah Vergleich als „Chance“

Die Schulvertreter gingen am Montag insofern auf die junge Frau zu, als man ihr eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses und eine Fortzahlung des Entgeltes um einen Monat anbot. Das hätte zur Folge gehabt, dass die Frau ihr Probejahr beenden hätte können und ein österreichweites, dreijähriges Berufsverbot verhindert worden wäre. Schließlich gehe es um das Leben eines jungen Menschen und darum, eine sozial adäquate Lösung zu finden, wie es in der Begründung hieß. Selbst Richterin Daniela Bliem sprach von einem Angebot, das nicht unfair sei und das die junge Lehrerin, die noch am Anfang ihrer Karriere stehe, als Chance sehen könne.

Begründung: Keine „Jobgarantie“

Die 28 Jahre alte Pädagogin beriet sich daraufhin mit ihrem Anwalt, kehrte aber bereits nach kurzer Zeit wieder in den Verhandlungssaal zurück. Mit dem vorgeschlagenen Vergleich habe man ein Problem, hieß es dann vom Anwalt der Lehrerin. Der vorgeschlagene Vergleich stelle seine Mandantin fast vor dieselbe Ausgangslage, wie bei einer Klagsabweisung. Eine Jobgarantie gebe es deswegen weiterhin nicht, daher werde die Entlassung weiter bekämpft. Ob es einen Gegenvorschlag gäbe, will Richterin Bliem wissen. Die Lehrerin meldete sich daraufhin selbst zu Wort und sagte, sie würde alles gerne nach der Verhandlung besprechen, momentan sei kein Gegenvorschlag möglich.

Die Richterin zeigte sich daraufhin verwundert: Schließlich beschäftige sich die Lehrerin doch schon länger mit der Situation. Und, Richterin Bliem gab Folgendes zu bedenken: Sollte die Lehrerin das Angebot ablehnen, müsse sie auch mit der Konsequenz leben, nächstes Jahr wohl nicht als Pädagogin arbeiten zu können.

Direktor: Keine Kopie des Attestes erhalten

Es wurde also weiter verhandelt. Schließlich trat der Direktor in den Zeugenstand. Richterin Bliem wollte wissen, ab welchem Zeitpunkt das Maskentragen und die Beaufsichtigung der Schüler bei den Selbsttests für die Pädagogin zum Problem wurden? Begonnen hätte demnach alles, so der Direktor, mit der verordneten Maskenpflicht im Februar dieses Jahres. Die Lehrerin hätte sich geweigert, eine Maske zu tragen und dafür gesundheitliche Gründe ins Treffen geführt. Als der Direktor eine Kopie ihres ärztlichen Attests machen wollte, weigerte sich die Lehrerin ebenfalls. Es folgten Diskussionen über die Maßnahmen der Regierung, die Lehrerin sprach von Macht und Geld, die alles lenken würden. Daraufhin setzte der Direktor die Bildungsdirektion in Kenntnis. Es folgte eine schriftliche Weisung an die Lehrerin und eine Mahnung, die Maßnahmen einzuhalten, die von der Frau jedoch ignoriert worden sein sollen.

„Evidenter Fall dienstlichen Ungehorsams“

Für den Vertreter der Republik, Helmut Ziehensack, war die Sache schon beim letzten Prozesstag klar: Aus Schriftstücken, die die Klägerin selbst vorlegte, gehe hervor, dass sie Weisungen (wie etwa zur Maskenpflicht und zur Aufsicht bei Selbsttests) nicht befolgt hatte. „Und sie hat sie nicht nur nicht befolgt, sondern auch angekündigt, dass sie sie nicht befolgen wird.“ Es liege ein „besonders evidenter Fall des dienstlichen Ungehorsams“ vor. Weisungen bräuchten nur dann nicht erfüllt werden, wenn sie von einem unzuständigen Organ erteilt würden oder sich die Dienstnehmerin durch die Befolgung strafbar machen würde.

Schwindel, Übelkeit und Kopfweh wegen Maske

Die 28-Jährige sagte in ihrer Befragung aus, dass sie starke gesundheitliche Probleme bekomme, wenn sie einen Mund-Nasen-Schutz trage: Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen. Aus diesem Grund habe sie sich im Dezember 2020 mit der Direktion ihrer Schule geeinigt, dass sie ein Face-Shield tragen und einen Schal über Mund und Nase ziehen dürfe. Das habe auch gut funktioniert – bis zum Februar.

Dann folgten Termine in der Direktion, mehrmalige Gespräche mit ihrem Vorgesetzten – Thema neben dem nicht mehr ausreichenden Mund-Nasen-Schutz war auch, dass die Frau sich nicht auf das Coronavirus testen lassen und auch die Kinder nicht bei den „Nasenbohrertests“ beaufsichtigen wollte. Schließlich folgte die fristlose Entlassung.

Maskenpflicht sei „Eingriff in die Gesundheit“

Die Lehrerin gab an, dass sie stets geglaubt habe, im Recht zu sein – als Maskenbefreiung habe sie ein Attest ihres Vertrauensarztes, eines Allgemeinmediziners, gehabt. Die Frage, ob dazu ein fachärztliches Attest nötig sei und welche Details das beinhalten müsse, hatte für heftige Wortgefechte zwischen Ziehensack und Michael Seeber, dem Anwalt der Frau, geführt.

„Woraus entnehmen Sie, dass Sie die Weisungen Ihres Vorgesetzten nicht zu befolgen brauchen?“, fragte Richterin Daniela Bliem die 28-Jährige direkt. „Aus meiner Sicht ist die Maskenpflicht ein Eingriff in meine Gesundheit“, meinte diese. Und sie habe recherchiert, dass eine Beaufsichtigung der Schüler beim Selbsttest eine freiwillige Leistung sei, die nicht zu Dienstpflichten zähle. Sie habe selbst recherchiert, zu Beginn der Auseinandersetzung habe sie noch keinen Rechtsbeistand gehabt.

Lehrerin: Habe noch nie Coronavirus-Test gemacht

Sich selbst zähle sie nicht zur CoV-Risikogruppe, antwortete die Pädagogin auf eine entsprechende Frage von Ziehensack. Und Coronavirus-Test habe sie auch überhaupt noch nie einen gemacht – sie würde aber zu einem Arzt gehen, wenn sie Symptome habe.

Prozess erneut vertagt

Die Verhandlung wurde am Montagnachmittag auf 22. September vertagt. Dann soll unter anderem der Administrator von dem Gymnasium aussagen, an dem die 28-Jährige unterrichtet hatte, sowie Personalvertreter. Die Richterin appellierte zum Schluss noch an die 28-Jährige und ihren Rechtsvertreter, sich das zu Beginn gemachte Vergleichsangebot zu überlegen „oder zumindest ein Gegenangebot zu erstatten“. Die Zeit bis dahin sollte reichen, betonte die Richterin.