Coronavirus

Cluster in Velden weitet sich weiter aus

In Kärnten hat es am Mittwoch 50 Neuinfektionen gegeben. Nur acht dieser Infizierten befinden sich aber tatsächlich im Land. Unterdessen breitet sich der Cluster in Velden weiter aus. Mittlerweile gibt es schon 19 Infizierte. Rund 90 PCR-Tests sind noch ausständig.

Bisher sind acht Delta-Fälle und ein Gamma-Fall in Kärnten bestätigt. Die Gesamtzahl der derzeit Infizierten steigt mit den Neuinfektionen auf 70. Bei den Neuinfektionen handelt es sich auch schon in Kärnten überwiegend um die hochinfektiöse Delta-Variante, sagte der Coronavirus-Sprecher des Landes, Gerd Kurath.

Anstieg bei Patienten im Krankenhaus

Von den Behörden wurden alle notwendigen Maßnahmen getroffen, hieß es vom Land. Von den Neuinfektionen befinden sich nur acht Personen im Land, 42 werden Kärnten zugerechnet, da sie hier ihren Hauptwohnsitz haben. Sie sind derzeit aber nicht in Kärnten.

Aktuell befinden sich 16 Personen mit einer Covid-19-Infektion im Spital, das ist ein Plus von vier Personen. Es gibt auch einen weiteren Todesfall, damit starben 822 Menschen in Kärnten an SARS-CoV-2. 14 Personen müssen stationär, zwei intensivmedizinisch behandelt werden. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 10,5, die Durchimpfungsrate in Kärnten 54,2 Prozent.

Nun auch Gäste im Cluster Velden

Indessen wuchs der Cluster in Velden von bisher acht auf 19 Infizierte an. Unter den Infizierten sind jetzt auch zwei Lokalbesucher, die weiteren 17 per PCR-Test positiv Getesteten sind Mitarbeiter in der Gastronomie. Die ersten Betroffenen waren Praktikanten und in insgesamt sieben Betrieben in Velden tätig. Sie arbeiteten dort in diversen Bereichen – mehr dazu in CoV-Cluster in Velden weitet sich aus. Mitarbeiter mit näherem Kontakt zu den Infizierten machten einen PCR-Test, für die weiteren Mitarbeiter fanden und finden Umfeld-Testungen statt.

Seit Mittwoch gilt auch die Verordnung des Gesundheitsministers zu Organstrafverfügungen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz. Das Land Kärnten macht darauf aufmerksam, dass demnach für Verwaltungsübertretungen in Bezug auf das Nicht-Tragen des Mund-Nasen-Schutzes oder von FFP2-Masken sowie auf die fehlende Bereithaltung eines „3-G-Nachweises“ Geldstrafen in Höhe von 90 Euro festgesetzt wurden.

Die Varianten

Die früher nach den Ländern, in denen sie zunächst sequenziert wurden, benannten Mutationen des Coronavirus wurden von der WHO nach griechischen Buchstaben umbenannt. Damit solle Diskriminierung von einzelnen Ländern vermieden werden.

Alpha ist demnach die ehemals „britische Variante“ B.1.1.7., die weltweit von der Delta-Variante, der „indischen“ Variante abgelöst wird. Delta soll weitaus ansteckender sein als Alpha. Gamma ist die „brasilianische“ Variante und Beta die „südafrikanische“.